Forderungsausfalldeckung / Forderungsausfall der Haftpflicht
Die sogenannte Forderungsausfalldeckung ist Bestandteil einer Haftpflichtversicherung und ist entweder in der privaten Haftpflicht eingeschlossen oder wird als separater Baustein zusätzlich angeboten. Der Forderungsausfall schützt im Grunde den Versicherungsnehmer davor, als Opfer eines Haftpflichtschadens, auf den entstandenen Kosten sitzen zu bleiben. Denn ist der Verursacher eines Schadens nicht zahlungsfähig oder verfügt dieser nicht über einen eigenen Versicherungsschutz, kann der Geschädigte seine Kosten nicht geltend machen. Die eigene Haftpflicht zahlt nur bei Schäden, die der Versicherungsnehmer anderen zufügt, es sei denn, es existiert zusätzlich eine entsprechende Forderungsausfalldeckung.
Beispiel zum Forderungsausfall
Nehmen wir an, Sie fahren mit dem Auto und ein Fahrradfahrer nimmt Ihnen die Vorfahrt. Aufgrund des Fehlers eines anderen Verkehrsteilnehmers verursachen Sie einen Unfall und es entsteht ein entsprechend hoher Sachschaden. Weißt nun die Polizei dem Fahrradfahrer die Schuld zu, muss dieser für den entstandenen Schaden und alle damit verbunden Kosten (Schäden an Fahrzeugen, Bäumen, ärztliche Behandlungskosten usw.) selbst aufkommen. Besitzt der Unfallverursacher keine eigene private Haftpflichtversicherung, die den Schaden begleicht, muss er persönlich, im Extremfall bis zur Privatinsolvenz, haften. In der Praxis kommt es durchaus häufiger vor, dass ein Verursacher eines Schadens weder über eine Haftpflichtversicherung verfügt, noch persönlich in der Lage ist, entstandene Schäden zu begleichen.
Doch wer ersetzt nun Ihren Schaden? Wenn Sie über eine Vollkaskoversicherung verfügen, können Sie zumindest den Schaden an Ihrem PKW ersetzen lassen. Allerdings werden Sie im Umkehrschluss versicherungstechnisch hochgestuft und zahlen, aufgrund der niedrigeren Schadensfreiheitsklasse, fortan eine höhere Versicherungsprämie. Verfügen Sie jedoch über eine Forderungsausfalldeckung, wird Ihre Haftpflicht für die Kosten aufkommen.
Bedingungen zum Wirken der Forderungsausfalldeckung
Bevor die Forderungsausfalldeckung Schäden übernimmt, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. In der Regel müssen die Schäden eine gewisse Summe (z.B. 2.500,00 Euro) überschreiten und dürfen nicht über der maximale Deckungssumme liegen.
Oftmals ist der Versicherungsnehmer gezwungen, den Verursacher zu verklagen und eine erfolglose Zwangsvollstreckung nachzuweisen. Allerdings sind auch Verträge denkbar, bei denen der Versicherer dann versucht, das Geld vom Verursacher zu holen. Ausgeschlossen sind in der Regel auch der Ersatz von Gerichtskosten oder Kosten für die Vollstreckung.
Zudem darf es sich bei der Tat des Unfallverursachers nicht um Vorsatz handeln. Die Forderungsausfalldeckung schließt vorsätzliches Handeln genauso aus, wie die Haftpflichtversicherung. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, bei denen der Forderungsausfall mit einem sogenannten Gewaltopferschutz kombiniert wird. Auf diese Weise sind Opfer von Gewalttaten auch trotz des Vorsatzes vor etwaigen finanziellen Folgen geschützt.
Natürlich sind die genannten Bedingungen zur Forderungsausfalldeckung lediglich grobe Richtwerte, da jedes Versicherungsunternehmen selbst entscheiden kann, zu welchen Konditionen ihre Mitglieder versichert sind.
Wie viel kostet der Zusatz Forderungsausfall?
Der Zusatzbeitrag für den Forderungsausfall ist denkbar günstig. In der Praxis sind etwa 10 Euro pro Jahr eine realistische Prämie. Da die geringen Kosten in keinem Verhältnis zu den theoretisch möglichen Schäden stehen, empfiehlt sich dieser Tarifbaustein ausnahmslos für alle, die eine private Haftpflichtversicherung abschließen. Die Forderungsausfalldeckung kann man für gewöhnlich auch nachträglich noch in die Versicherungspolice aufnehmen.