Private Haftpflichtversicherung / Privathaftpflicht
Unfälle passieren tagtäglich und sind leider keine Seltenheit. Daher kann auch niemand für sich ausschließen, dass er eines Tages einen Unfalls mit schweren Folgen verursachen wird. Aber auch kleinere Missgeschicke mit geringeren Auswirkungen kommen häufig vor und können den eigenen Geldbeutel stark belasten. Wer einer anderen Person einen Schaden zufügt, ist laut Gesetzgeber verpflichtet, Wiedergutmachung zu leisten. Während bei Sachschäden recht problemlos finanzieller Ausgleich erfolgen kann, gestaltet sich das "Einstehen-Müssen" bei Personenschäden durchaus schwieriger. Denn wie soll man zum Beispiel ein verloren gegangenes Augenlicht jemals wieder „gut“ machen? In der Praxis werden entsprechende Entschädigungen im Zusammenhang mit Personen ebenfalls über den finanziellen Weg geregelt.
Die gesetzliche Haftpflicht bedroht Vermögen und zukünftiges Einkommen
Ist man als Verursacher nicht in der Lage, Entschädigungszahlungen zu leisten, haftet man ungeachtet dessen für den entstandenen Personen- oder Sachschaden. Denn die gesetzlich festgelegte Haftung erstreckt nicht nur auf das aktuelle Vermögen, sondern auch auf zukünftiges. Erwirbt der Schadensverursacher im Laufe seines Lebens neues Vermögen oder Einkommen, kann zur Regulierung des Schadens auf dieses Kapital zurückgegriffen werden, selbst wenn der Schadensfall an sich schon lange Zeit zurückliegt. Die Regelungen der gesetzlichen Haftpflicht gehen also alle Personen etwas an, da es den Grundsatz „Wo nichts ist, kann man nichts holen“ grundsätzlich nicht gibt.
Die Risiken des Alltags mit einer Privathaftpflichtversicherung abdecken
Aufgrund der bereits angesprochenen gesetzlichen Haftpflicht ist das Risiko, durch einen Unfall oder eine kleine Unachtsamkeit seine Ersparnisse, Altersvorsorge und ähnliches komplett zu verlieren, nicht gerade unwahrscheinlich. Denn nicht umsonst wird beispielsweise die Haftpflichtversicherung fürs Auto zur Pflicht erklärt. Doch nicht nur beim Führen eines PKW entstehen im Straßenverkehr Personen- oder Sachschäden. Wer als Fußgänger oder Radfahrer einen Unfall verursacht, benötigt eine separate private Haftpflicht, insofern der Schaden über eine Versicherung reguliert werden soll.
Denkbar sind natürlich auch andere Situationen. Besonders im privaten Bereich können bestimmte Missgeschicke teure Folgen haben. Besucht man Freunde und richtet in deren Wohnung aus Unachtsamkeit Schäden an, dann kann man diese über die Privathaftpflicht regulieren. Allerdings muss man hierbei aufpassen und unterscheiden. Wer beispielsweise seinen Freunden oder Bekannten beim Umzug hilft und versehentlich den teuren Fernseher fallen lässt, muss diesen laut BGB nicht ersetzen. Bei Gefälligkeitshandlungen wird die gesetzliche Haftpflicht aufgehoben. Möchte man derartige Szenarien dennoch versichern, dann kann man die sogenannten Gefälligkeitsschäden in der Regel mit in den Versicherungsvertrag aufnehmen. Dadurch erhöht sich jedoch der Beitrag der privaten Haftpflichtversicherung.
Die Privathaftpflicht zahlt im Grunde bei selbstverschuldeten Schäden und schützt den Verursacher vor einem finanziellen Ruin im Falle eines Haftpflichtschadens. Wer absichtlich (vorsätzlich) handelt und dadurch einen Schadensfall provoziert, kann jedoch nicht auf seine private Haftpflichtversicherung setzen.
Die Privathaftpflicht stellt allerdings auch eine zuverlässige finanzielle Versorgung des Geschädigten sicher. Besitzt der Verursacher eines Schadens eine private Haftpflicht, ist das also auch für den Geschädigten von großem Vorteil. Denn kann der Schadensverursacher den Schaden nicht aus der eigenen Tasche begleichen und verfügt er auch nicht über eine entsprechende Haftpflichtabsicherung, dann bleibt der Geschädigte zunächst auf seinen Kosten sitzen. Die Folge sind dann mitunter langwierige Zivilprozesse, die zwar dem Opfer Schadensersatz in der Theorie zusprechen, aber dem Verursacher auch kein Geld zur Schadensregulierung bescheren können, wenn dieser mittellos ist.
Die Privathaftpflicht und der passive Rechtsschutz
Darüber hinaus bietet die private Haftpflichtversicherung ihren Versicherten auch einen sogenannten passiven Rechtsschutz (passive Rechtsschutzfunktion). Werden Ansprüche unberechtigt angemeldet, dann wehrt die Versicherung diese mittels Anwalt oder per Gericht ab - natürlich auch im eigenen Interesse. Die Versicherung übernimmt in solch einem Fall alle Kosten eines Rechtsstreits. Eine separate Rechtsschutzversicherung muss der Versicherte dann nicht mehr bemühen.
Für wen ist eine private Haftpflichtversicherung besonders wichtig?
Aufgrund der regelmäßig angesprochenen gesetzlichen Haftpflicht ist eine private Haftpflichtversicherung natürlich für alle Personen interessant. Neben der Krankenversicherung ist sie wahrscheinlich die wichtigste finanzielle Absicherung überhaupt. Zumal die Privathaftpflicht preislich eher zu den günstigeren Verträgen gehört. Für zahlreiche Personengruppen sichert die private Haftpflichtversicherung sogar noch zusätzliche Gefahren ab.
So profitieren beispielsweise Besitzer von sogenannten Kleintieren davon, dass die private Haftpflichtversicherung auch Schäden durch Haustiere ohne Mehrkosten abdeckt. Unter dem Begriff Kleintiere sind alle „zahmen Haustiere“ zu verstehen. Das können zum Beispiel Katzen sein, die durchaus auch nennenswerte Schäden verursachen. Vor allem dann, wenn die Katze die Wohnung selbst verlassen kann oder zu Bekannten und Freunden mitgenommen wird, steigt das Risiko eines Haftpflichtschadens. Richtet die Katze beispielsweise im Spieltrieb einen Schaden in der fremden Wohnung an, kommt es nicht selten zu unnötigem Ärger zwischen allen Beteiligten.
Aber auch Familien mit Kindern können von einer derartigen „Mitversicherung“ profitieren. Denn von Kindern verursachte Schäden sind in der privaten Haftpflichtversicherung der Eltern indirekt mitversichert. Hier gilt allerdings eine Besonderheit: Da Kinder grundsätzlich nicht haftbar gemacht werden können, sind sie eigentlich nicht schadensersatzpflichtig. Für sie gilt die gesetzliche Haftpflicht bis zu einem Alter von 7 Jahren überhaupt nicht. Doch was tun, wenn Kinder beispielsweise bei Freunden oder Bekannten Schäden verursachen? Unter bestimmten Voraussetzungen können diese ebenfalls über die private Haftpflichtversicherung der Eltern reguliert werden. Verletzen die Eltern ihre gesetzlich geregelte Aufsichtspflicht, dann sind diese rechtlich gesehen für den Schaden verantwortlich. Spielt das Kind beispielsweise in einer anderen Wohnung im Nebenzimmer und macht etwas kaputt, haben die Eltern streng genommen diese Aufsichtspflicht bereits verletzt.
Die meisten Eltern wollen das schuldhafte Verletzen der Aufsichtspflicht jedoch nicht zugeben und scheuen sich davor, der Versicherung eine korrekte Darstellung des Sachverhaltes mitzuteilen. Versicherungsrechtlich gesehen schießt man sich hierbei ins eigenen Bein, denn in diesem Beispiel sind nur die Eltern bei der Privathaftpflicht versichert und nicht die Kinder. Erst wenn die Eltern ihren „Fehler“ auch zugeben, sind die Voraussetzung gegeben, dass die private Haftpflichtversicherung den Schaden reguliert. Diesen „Fehler“ zuzugeben, ist keineswegs schlimm. Auch werden derartige "Vergehen" nicht durch das Jugendamt geahndet. In diesem Zusammenhang sollte man sich also keine Gedanken machen und Sachverhalte immer so darstellen, wie sie sich auch tatsächlich zugetragen haben. Bewusste beziehungsweise auch unbewusste Beschönigungen der dargestellten Sachverhalte sollten unbedingt vermieden werden. Selbstverständlich darf man aber auch umgekehrt nicht dazu übergehen und bewusste Falschangaben zur Aufsichtspflicht machen, nur um die private Haftpflichtversicherung zur Zahlung der versicherten Leistungen zu bewegen. In diesem Fall begeht man Versicherungsbetrug, welcher auch strafrechtlich verfolgt werden kann.
Übrigens: Die private Haftpflicht zahlt nicht, wenn Schäden im eigenen Haushalt verursacht werden. Nur wenn Dritte betroffen sind, ist die Privathaftpflicht zur Zahlung bereit.
Lebensgemeinschaft und private Haftpflicht
Bei der Privathaftpflichtversicherung ist der Ehepartner meist automatisch mitversichert. Aber auch nichteheliche Lebenspartner können Beitrag sparen, indem ein Vertrag genutzt wird. Voraussetzung ist jedoch, dass beide zusammen wohnen.
Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung
Wie bei Versicherungen allgemein üblich, sollte man vor Abschluss eines Vertrages verschiedene Angebote einholen und genau vergleichen. Aufgrund der Fülle der Anbieter kann es zu deutlichen Preisunterschieden kommen. Allerdings ist, wie so häufig, nicht nur der Preis, sondern auch die gebotene Leistung - besonders im Schadensfall - von Bedeutung. Wer beispielsweise Haustiere besitzt, sollte darauf achten, dass bestimmte Tierarten (zum Beispiel Katzen) nicht vertraglich ausgeschlossen sind.
Wer hin und wieder oder gar häufiger Freunden beim Umzug oder anderen Gelegenheiten hilft, sollte dies seinem Versicherer mitteilen, damit er die bereits angesprochenen Gefälligkeitshandlungen gegen Mehrpreis mitversichern kann.
Zudem ist es sinnvoll, die Höhe der versicherten Summe genauer unter die Lupe zu nehmen. Einige Anbieter sichern Schäden lediglich bis zu einer Höhe von maximal 1 Million Euro je Schadensfall ab. Für Laien klingt dies zwar recht hoch, kann jedoch im Ernstfall nicht ausreichen. Um komplett abgesichert zu sein, sollte bei der Privathaftpflicht eine Versicherungssumme von mindestens 3 Millionen, noch besser 5 Millionen Euro je Schadensfall gewählt werden. Die Preisunterschiede sind diesbezüglich häufig vergleichsweise gering.
Wer Beitrag sparen möchte, sollte zudem eine jährliche Zahlweise vereinbaren. Ein monatlicher bzw. vierteljährlicher Beitragseinzug wirkt für viele Versicherungskunden zwar angenehmer, jedoch werden diese vertraglich verzögerten Zahlungen von den Versicherern mit Aufschlägen belegt. So ist eine jährliche Zahlung des Beitrages im Voraus für eine private Haftpflichtversicherung die günstigste Variante.