Der passive Rechtsschutz der Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung dient in erster Linie dazu, die Kosten für unbeabsichtigte Personen- oder Sachschäden anstelle des Versicherungsnehmers zu begleichen. Darüber hinaus zahlt die Haftpflicht auch Schmerzensgeld oder übernimmt - insofern es sich um eine Vermögensschadenhaftpflicht handelt - sogar Vermögensschäden. Da die aus der gesetzlichen Haftpflicht resultierenden Pflichten unter Umständen die finanzielle Existenz des Verursachers gefährden können, ist eine entsprechende Absicherung stets zu empfehlen. Aber eine Haftpflichtversicherung kann noch viel mehr. So bietet z.B. jede Haftpflicht dem Versicherten einen sogenannten passiven Rechtsschutz. Doch welche Bedeutung hat diese passive Rechtsschutzfunktion für den Versicherungsnehmer?
Was ist die passive Rechtsschutzfunktion einer Haftpflicht?
Ereignet sich ein Unfall und verlangt der Geschädigte vom Versicherten Schadensersatz für einen Sach- oder Personenschaden, dann prüft die Haftpflichtversicherung zunächst den Anspruch. Denn schließlich kommt es in der Praxis häufig vor, dass eine Forderung unberechtigt oder nicht angemessen ist. Grundsätzlich begleicht eine Haftpflichtversicherung lediglich die Kosten, die sich aus der gesetzlichen Haftpflicht ergeben. Da nun nicht alle denkbaren Schäden vom Verursacher getragen werden müssen, sind gewisse Ansprüche ungerechtfertigt und können entsprechend abgewehrt werden.
Die Versicherung prüft mittels eigener Rechtsabteilung stets die Sachlage und verweigert ggf. die Zahlungen an die Opfer. Kann außergerichtlich keine Einigung erzielt werden und ist die Haftpflichtversicherung der Meinung, dass der Anspruch unbegründet ist, übernimmt sie für den Versicherten sämtliche Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten. Diese Funktion einer Haftpflicht wird als passiver Rechtschutz bezeichnet. Der Zusatz "passiv" heißt nichts anderes, als dass die Versicherung sich erst dann gerichtlich zur Wehr setzt, wenn sie vom Gegner verklagt wird. Bei Streitigkeiten mit Geschädigten benötigt der Verursacher eines Schadens demnach keinen eigenen Anwalt oder eine separate Rechtsschutzversicherung, da eine passive Rechtsschutzfunktion bereits Bestandteil des Vertrages ist.
Selbstverständlich wird der passive Rechtsschutz von den Haftpflichtversicherungen nicht ganz uneigennützig angeboten. Schließlich sind Versicherungen im Grunde auch nur Unternehmen, die ihre Ausgaben so gering wie möglich halten möchten. Dennoch profitieren letztlich selbst jene Versicherten, die keinen Versicherungsschaden hervorrufen, von dieser Rechtsschutzfunktion. Schließlich hängt die Höhe der Versicherungsprämie auch maßgeblich von den gesamten Ausgaben einer Haftpflichtversicherung ab.