Haftpflichtversicherung für Selbständige / Betriebshaftpflicht
Nicht nur im privaten, sondern auch im beruflichen Bereich sollte man auf eine ausreichende Versicherung achten. Zwar gehört eine Haftpflichtversicherung für Selbständige (Betriebshaftpflicht) grundsätzlich nicht zu den gesetzlich verpflichtenden Versicherungen, dennoch kann sich der Abschluss einer entsprechenden Haftpflicht im Schadensfall recht schnell bezahlt machen. In erster Linie übernimmt die Haftpflicht in berechtigten Fällen die Schadensersatzansprüche, die der jeweilige Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit seinem beruflichen Tätigkeiten verursacht. Dennoch: Nicht alle Selbständigen haben ein erhöhtes Risiko. Je nach Tätigkeitsfeld kann der Abschluss einer Haftpflicht für Selbständige von der Priorität zwischen äußerst notwendig und weniger wichtig schwanken.
Unterschied zwischen privater Haftpflicht und Haftpflicht für Selbständige
Viele Selbständige sind noch immer der Auffassung, dass der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung vollkommen ausreichen ist. Doch leider ist dem nicht so, denn auch im Versicherungsbereich wird ganz eindeutig zwischen beruflichem und privatem Schaden differenziert. Verursacht der Versicherungsnehmer also während seiner Arbeitszeit beziehungsweise im Zusammenhang mit seiner selbständigen Tätigkeit einen Schaden, wird die private Haftpflichtversicherung aller Voraussicht nach nicht zahlen. Denn genau für diesen Fall gibt es die Haftpflichtversicherung speziell für Selbständige, die sogenannte Betriebshaftpflicht.
Vorteile einer Haftpflichtversicherung für Selbständige
Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Selbständige lohnt sich gleich aus mehreren Gründen. Einerseits werden natürlich berechtigte Schadensansprüche der Geschädigten von der Versicherung gezahlt. Andererseits werden unberechtigte Ansprüche an den jeweiligen Versicherungsnehmer auch abgewehrt. Der Versicherer prüft also auch, ob entsprechende Schadensersatzansprüche überhaupt berechtigt sind. Werden die Ansprüche von der Versicherung als nicht zutreffend angesehen und kommt es in Folge dessen zu einem Rechtsstreit, übernimmt die Haftpflichtversicherung natürlich alle anfallenden Kosten, wie Anwalts- und Gerichtsgebühren. Insgesamt bietet solch eine betriebliche Haftpflichtversicherung also umfassenden Schutz vor Schadensersatzforderungen eines Geschädigten.
Einschränkungen bei der Betriebshaftpflicht
Besonders erwähnenswert ist jedoch, dass die Haftpflichtversicherung die Schadensforderungen nicht übernimmt, sobald der Versicherungsnehmer - also in diesem Fall der Selbständige - absichtlich bzw. vorsätzlich handelt. Zudem kann man sich nicht gegen alles versichern. So werden vor allem bestimmte Risiken, die im Zusammenhang mit den neuen Medien auftreten können, von den Versicherern nicht ausreichend abgedeckt.
Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung
Bevor man sich jedoch auf die Suche nach einem passenden Versicherungsanbieter macht, sollte man sich erst einmal im Klaren darüber werden, welche Risiken überhaupt abgesichert werden sollen. Selbstverständlich kann in diesem Zusammenhang auch ein Vertreter der Versicherung beratend zur Seite stehen und Mitarbeiteranzahl, Umsatz und Risiko des Unternehmens einkalkulieren. Kommt es letztendlich zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Selbständige, sollte man die Deckungssumme mit Hilfe des Versicherungsberaters sorgfältig festlegen. Eine zu niedrige Versicherungssumme kann letztlich zu einer bösen Überraschung im Schadensfall führen, wenn z.B. ein Teil aus eigener Tasche gezahlt werden muss. Im Gegenzug treibt eine zu hohe Deckungssumme natürlich den Versicherungsbeitrag in die Höhe. An dieser Stelle müssen verfügbares Budget und tatsächliches Risiko gegeneinander abgewogen werden. Die Höhe der Beiträge variiert natürlich auch abhängig von den Risiken, die man versichern möchte. Ein weiterer Faktor, welcher entscheidend die Höhe des Beitrags bestimmt, ist die jeweilige Berufsgruppe, in der der Versicherungsnehmer tätig ist.
Welche Berufsgruppen benötigen eine Haftpflicht
Diesbezüglich stellt sich natürlich die Frage welche Berufsgruppen überhaupt einem hohen Haftpflichtrisiko ausgesetzt sind? Zu den betroffenen Berufen zählen zum Beispiel Anwälte oder Architekten. Auch Ärzte sind einem enorm hohen Haftpflichtrisiko ausgesetzt. Nachvollziehbar: Denn auch kleine Fehler, die beispielsweise während einer Operation hin und wieder vorkommen, können nachhaltige und teure Schäden verursachen. Aus diesem Grund sind bestimmte Berufsgruppen (Ärzte, Anwälte, Notare, Ingenieure, Architekten, Steuerberater) dazu verpflichtet eine berufliche Haftpflichtversicherung für Selbständige (die sogenannte Berufshaftpflicht) abzuschließen. Man muss also zwischen Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht unterscheiden. Der Gesetzgeber möchte mit der Pflicht zur Berufshaftpflichtversicherung nicht nur die Opfer, sondern auch die die betroffenen Berufsgruppen schützen. Denn ohne entsprechende Berufshaftpflicht könnte bereits der kleinste Fehler zum finanziellen Ruin führen. Aber auch für zahlreiche andere Tätigkeitsfelder empfiehlt sich der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Selbständige.