Wann zahlt die Haftpflichtversicherung nicht?
Haftpflichtversicherungen greifen in der Regel nur bei Unfällen oder versehentlichen Missgeschicken. Aber auch Schäden, die aufgrund von Fahrlässigkeit seitens des Versicherungsnehmers verursacht werden, sind im Versicherungsumfang enthalten. Absichtliche Handlungen, z.B. mutwillige Beschädigungen an fremdem Eigentum, sind jedoch in den allermeisten Fällen ausgeschlossen. Wer unter Vorsatz anderen einen Schaden zufügt, kann sich dann nicht mehr auf seine Versicherung verlassen. Allerdings gelten die gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen weiterhin, mit der Folge, dass der Schadensverursacher den Schaden bei Ausfall seiner Haftpflichtversicherung selbst begleichen muss.
Kein ausreichender Versicherungsschutz
Keinen Anspruch auf Leistung haben auch alle Versicherungsnehmer, die ein bestimmtes Risiko nicht abgesichert haben. Zum Beispiel benötigt man bei einem Unfall mit seinem Fahrrad eine private Haftpflichtversicherung und kann den Schaden nicht über seine Kfz-Haftpflicht regulieren.
Direkte Vermögensschäden und die Haftpflicht
Je nach Typ der Haftpflichtversicherung werden auch echte Vermögensschäden vom Versicherer nicht übernommen. Die meisten Haftpflichtverträge decken lediglich Personen- und Sachschäden sowie die entsprechenden Folgekosten, wie z.B. ärztliche Behandlungen, ab. Da jedoch direkte Vermögensschäden - auch rechtlich gesehen - nur unter bestimmten Voraussetzungen zu ersetzen sind, spielt dieser Umstand für die meisten Versicherungsnehmer keine Rolle.
Kinder unter 7 Jahren
Schäden, die durch nicht deliktfähige Kinder (Kinder unter 7 Jahren) verursacht wurden, werden von den Haftpflichtversicherungen in der Regel nur beglichen, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Andernfalls sind auch die Eltern gesetzlich nicht dazu verpflichtet, Schäden ihrer nicht deliktfähigen Kinder zu ersetzen.
Schadensersatzforderungen innerhalb der Familie
Auch bei allen Schäden innerhalb einer Familie stellen sich die Versicherungsgesellschaften quer und verweigern die Übernahme der Schadensersatzforderungen. Um Kosten zu sparen, entscheidet man sich in der Regel für eine spezielle Familienhaftpflichtversicherung, die dann alle Personen des Haushaltes absichert. In diesem Fall ist der Versicherungsnehmer jedoch Verursacher und Geschädigter zugleich, auch wenn es sich um unterschiedliche Personen handelt. Demnach sind Schadensersatzforderungen unter den Mitversicherten auch generell ausgeschlossen. Anders sieht es aus, wenn z.B. Paare zwei getrennte Verträge abgeschlossen haben und sich versehentlich Schäden zufügen. Damit jedoch in diesen Fällen die Haftpflichtversicherung die Schäden von nicht mitversicherten Partnern oder Familienangehörigen übernimmt, dürfen Geschädigter und Schadensverursacher jedoch nicht im selben Haushalt leben.
Mehr dazu unter: Zahlt die Haftpflicht innerhalb der Familie?
Gefälligkeitsschäden und die gesetzliche Haftpflicht
Wer seinem besten Freund unentgeltlich beim Umzug hilft und dabei aus Unachtsamkeit etwas beschädigt, kann dafür rechtlich nicht belangt werden. Dementsprechend erteilen auch die Versicherungen ihren Versicherungsnehmern bei allen sogenannten Gefälligkeitsschäden eine Absage. Allerdings kann man diese Art von Schäden unter Umständen mit in seinen Versicherungsvertrag aufnehmen.
Unberechtigte Forderungen der Geschädigten
Natürlich übernehmen Haftpflichtversicherungen auch keine unberechtigten oder zu hohe Schadensersatzforderungen. Mittels eigener Rechtsabteilung prüft der Versicherer nach jedem gemeldeten Schadensfall, ob die gestellten Forderungen berechtigt sind und wehrt diese gegebenenfalls vor Gericht für den Versicherungsnehmer ab.
Eigenschäden und die Haftpflicht
Eine Haftpflichtversicherung zahlt grundsätzlich nicht bei Schäden (Personen- oder Sachschäden), die sich der Versicherungsnehmer selbst zufügt. Sogenannte Eigenschäden sind also ausgeschlossen. Erst wenn Dritte zu Schaden kommen, wird die Haftpflicht aktiv.
Die maximale Deckungssumme als Leistungsgrenze
Auch die maximale Versicherungssumme kann im Ernstfall eine Hürde darstellen. Denn grundsätzlich zahlt eine Haftpflichtversicherung nur bis zur vereinbarten Deckungssumme je Schadensfall. Übersteigt eine Forderung diese Summe, ist die Versicherung nicht verpflichtet, die Mehrkosten für den Schadensverursacher zu übernehmen.
Die Haftpflicht zahl erst ab Versicherungsbeginn
Selbstverständlich übernimmt eine Haftpflichtversicherung auch keine Schäden, die vor Vertragsunterzeichnung eingetreten sind. Man kann also eine Haftpflichtversicherung nicht nachträglich abschließen.