Haftpflichtversicherung für Tagesmütter / Tagesmutterhaftpflicht
Neben dem Privatleben tragen vielen Menschen vor allem im Berufsleben eine besonders hohe Verantwortung. So sind beispielsweise alle Lehrer, Erzieher und Tagesmütter alltäglich einer enormen Verantwortungslast ausgesetzt. Diese Berufsgruppen haben gegenüber Schutzbefohlenen eine sogenannte Aufsichtspflicht. Wird diese Aufsichtspflicht wissentlich oder unwissentlich verletzt, besteht immer die Gefahr der gesetzlichen Pflicht zur Haftung. Demnach sind die verantwortlichen Aufsichtspersonen grundsätzlich immer zum Schadensersatz verpflichtet, wenn es im beruflichen Tätigkeitsfeld zu einem Personenschaden im Sinne der gesetzlichen Haftpflicht kommt. Von der moralischen Pflicht derartiger Berufe ganz zu schweigen. Aber auch Sachschäden im Zusammenhang mit dem Beruf sind keine Seltenheit und sollten über eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgedeckt werden.
Die Risiken und Pflichten der Tagesmütter
Die Pflicht zur Haftung einer Tagesmutter greift immer dann, sobald diese ihrer Aufsichtspflicht verletzt und ein Missgeschick oder Unglück passiert. Leider können derartige Fehler selbst der pflichtbewusstesten Tagesmutter vergleichsweise schnell unterlaufen. So kann bereits ein flüchtiger Moment der Unachtsamkeit oder eine kurze Abwesenheit der Aufsichtsperson schlimme Folgen für die betreuten Kinder haben: Ein Kind kann sich zum Beispiel in der Küche mit einem Messer verletzen oder auf die Herdplatte fassen und ein Baby kann sich selbständig machen und herunterfallen. Auch wenn derartige Fälle eine Ausnahme darstellen, so darf man diese nicht generell ausschließen. Selbst bei höchsten Vorsichtsmaßnahmen der Tagesmütter bleiben immer gewisse Restrisiken.
Die Entschädigung eines entsprechenden Unfalls, bei dem ein Kind verletzt wird, kann allerdings enorme finanzielle Folgen für den Verursacher haben. Während in leichteren Fällen lediglich geringere ärztlichen Kosten anfallen, nehmen die Schadenersatzforderungen recht schnell hohe Ausmaße an, wenn Kinder nach Unfällen längere Zeit oder gar dauerhaft geschädigt bleiben. Ohne Haftpflichtversicherung für Tagesmütter ist die verursachende Aufsichtsperson verpflichtet, die Kosten für die Behandlung aus eigener Tasche zu begleichen. Doch nicht nur Behandlungskosten können in diesem Zusammenhang anfallen, sondern auch Kosten für eine langjährige Pflege und sogar Schmerzensgeld. Ein derartiger Schicksalsschlag würde für die meisten Tagesmütter mit großer Wahrscheinlichkeit den finanziellen Ruin bedeuten.
Die Haftpflichtversicherung für Tagesmütter
Zum Schutz vor gefährlichen Situationen in Verbindung mit der Aufsichtspflicht empfiehlt sich für Tagesmütter eine spezielle Haftpflichtversicherung. Diese übernimmt die Kosten, die im beruflichen Umfeld von Tagesmüttern bei Pflichtverletzung entstehen können. Wie auch bei anderen Haftpflichtversicherungen, sind vorsätzliche Handlungen nicht versichert. Grob fahrlässig verursachte Schäden sind jedoch generell eine Art Grauzone. Bei entsprechenden Situationen ist häufig eine Einzelfallprüfung notwendig. Jedoch übernimmt die Haftpflichtversicherung für Tagesmütter gegebenenfalls aus Kulanz die Kosten des Schadens. Wer als Tagesmutter alle üblichen Sicherheitsmaßnahmen einhält, ist mit einer derartigen Haftpflicht ohnehin in den meisten Fällen rundum geschützt.
Tagesmutterhaftpflicht und Versicherungssumme
Jede Haftpflichtversicherung begrenzt allerdings ihre Leistung - auch die Haftpflichtversicherung für Tagesmütter. Übersteigt ein berechtigter Schaden die vereinbarte Versicherungssumme, bleibt eine Restforderung offen. In der Realität können, vor allem in Verbindung mit der Gesundheit, durchaus immense Folgekosten entstehen. Dementsprechend kann die Restforderungen - trotz bereits erfolgter Zahlung der Versicherung - so hoch sein, dass sie aus privatem Vermögen nicht zu bewältigen ist. Die Versicherungssumme der Haftpflicht sollte also keinesfalls zu niedrig gewählt werden. Wie hoch diese genau sein sollte, hängt dabei jedoch vom persönlichen Risiko - hauptsächlich von der Anzahl der betreuten Kinder - ab. Versicherer erstellen häufig individuelle Angebote, im Rahmen derer auch ein individueller Beitrag errechnet wird.
Die passive Rechtsschutzfunktion der Haftpflicht für Tagesmütter
Kommt es nach einem Schaden zu Schadensersatzforderungen, prüft die Haftpflichtversicherung für Tagesmütter, ob diese berechtigt sind. Sollte der Versicherer die Kosten anerkennen, erfolgt die komplette Übernahme der Forderungen - bis zur maximalen Versicherungssumme. Handelt es sich jedoch um unberechtigt erhobene Ansprüche, lehnt die Versicherung diese ab. In diesen Bereich fallen natürlich auch überhöhte Forderungen, die mit dem Schaden in keinem Verhältnis stehen. Allerdings macht die Versicherung im Gegenzug ein, ihrer Vorstellung der Schadenshöhe entsprechendes, Angebot. Kommt es dabei zu keiner Einigung mit dem Geschädigten beziehungsweise schlägt der Geschädigte nach einer Forderungsablehnung den juristischen Weg ein, dann übernimmt die Haftpflichtversicherung alle im Rahmen eines Prozesses entstehenden Kosten. Die versicherte Tagesmutter benötigt in diesem Zusammenhang auch keine separate Rechtsschutzversicherung. Auch Folgekosten, wie beispielsweise Honorare für Gutachter und Ähnliches, sind mitversichert. Diese indirekte Leistung einer Haftpflichtversicherung bezeichnet man auch als passive Rechtschutzfunktion bzw. passiven Rechtsschutz.
Tagesmutterhaftpflicht als Bereich der privaten Haftpflichtversicherung
Einige Versicherer bieten Tagesmüttern die Möglichkeit, eine bereits bestehende private Haftpflicht um den für ihren Beruf erforderlichen Schutz zu erweitern. Nicht selten ist dieser Einschluss in die Privathaftpflichtversicherung kostengünstiger als der Neuabschluss einer separaten Haftpflicht für Tagesmütter. Allerdings gilt auch hier: Vor der Vertragsunterzeichnung sollten beide Varianten vergleichend gegenübergestellt werden. Nicht nur der Preis, sondern auch die vereinbarte Versicherungssumme und eventuelle zusätzliche Versicherungsausschlüsse sollten berücksichtigt werden.