Rabattretter und Rabattschutz der Kfz-Versicherung
Wer seine Kfz-Versicherung (Haftpflicht oder Kasko) bemüht, um einen selbstverschuldeten Unfallschaden zu begleichen, muss leider mit einer deutlich höheren Versicherungsprämie rechnen. Da sich in diesem Fall auch die Schadenfreiheitsklasse ändert, sind die Kosten für den Versicherungsnehmer auf Dauer erhöht. Anschließend liegen vor dem Unfallverursacher wieder einige unfallfreie Jahre, bevor der ursprüngliche und niedrige Versicherungsbeitrag erreicht wird. Um auch dieses Risiko abzusichern, bieten die Versicherer ihren Kunden den sogenannten Rabattretter beziehungsweise einen tatsächlichen Rabattschutz an. Bei beiden Vertragsklauseln hat der Versicherte in der Regel einen Schaden pro Jahr frei, ohne eine höhere Prämie an seine Versicherung zahlen zu müssen. Dennoch gibt es beim Rabattretter und Rabattschutz einige Dinge, die man beachten sollte.
Unterschied zwischen Rabattretter und Rabattschutz
Unterscheiden muss man bei der Kfz-Versicherung zwischen dem sogenannten Rabattretter und dem echten Rabattschutz. Beim Rabattretter erfolgt - im Gegensatz zum Rabattschutz - durchaus auch eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse. Allerdings bleibt beim Rabattretter die Prämie, also der Versicherungsbeitrag stabil und steigt, trotz eines selbstverschuldeten Unfalls pro Jahr, nicht an. Beispielsweise wird man von der SF-Klasse 25 auf 22 zurückgestuft. Die Prozente - in diesem Fall 30% - bleiben jedoch unverändert. Daher zahlt der Versicherungsnehmer bei einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse auch keine höhere Prämie für seine Kfz-Versicherung.
Der Rabattretter ist oftmals bereits Bestandteil des Vertrages und muss nicht extra bezahlt werden. Dafür sind die Bedingungen, um in den Genuss des Rabattretters zu kommen, auch deutlich härter. Für gewöhnlich benötigt man hierfür eine sehr hohe Schadenfreiheitsklasse (in der Regel SF 25).
Anders als beim Rabattretter sind beim Rabattschutz, je nach Versicherungsunternehmen, sogar bis zu 3 Schäden pro Jahr inklusive, ohne dass der Versicherte mit einer Beitragsanpassung rechnen muss.
Voraussetzungen für den Rabattschutz
Grundsätzlich gibt es den Rabattschutz sowohl für die Vollkaskoversicherung als auch für die Kfz-Haftpflicht. Allerdings benötigt man eine gewisse Schadenfreiheitsklasse (für gewöhnlich mindestens SF 4). Dadurch verringert der Versicherer sein Risiko und verhindert, dass Fahranfänger in den Genuss eines Rabattschutzes kommen. Es ist durchaus auch möglich, dass der Versicherer den Fahrerkreis vertraglich einschränkt.
Rabattschutz in der Kfz-Versicherung ja oder nein?
Dank Rabattschutz wird man bei einem selbstverschuldeten Unfall nicht zurückgestuft und man behält seine schadenfreien Jahre. Folglich bleibt auch die Prämie an die Versicherung unverändert. Bis auf die Selbstbeteiligung entstehen für den Versicherten, im Falle einer Schadensregulierung, keine finanziellen Nachteile. Da die Schadenfreiheitsklasse trotz Unfall erhalten bleibt, kann ein Rabattschutz sinnvoll sein.
Ob man sich für einen Rabattschutz in der Haftpflicht oder Vollkasko entscheidet, hängt von vielen Faktoren ab. Wer im Jahr beispielsweise 30.000 km fährt, hat selbstverständlich ein deutlich höheres Risiko als Wenigfahrer mit nur 9.000 km pro Jahr. Auch für jüngere Fahrer könnte ein Rabattschutz durchaus Sinn machen.
Zusätzlich sollte man abwägen, wie hoch die Kosten im Falle einer Hochstufung im Vergleich zu den höheren Beiträgen für den Rabattschutz sind. Entscheidet man sich für einen Rabattschutz muss man mit etwa 7 - 15 Prozent Aufschlag rechnen. Dieser Wert schwankt natürlich, je nach Anbieter.
Rabattretter / Rabattschutz und Versicherungswechsel
Der Rabattschutz gilt grundsätzlich nur innerhalb des Versicherungsunternehmens. Denn wechselt der Kunde die Versicherung und musste er während der Vertragslaufzeit (mit Rabattschutz) einen oder mehrere Unfällen über den Versicherer regulieren, fällt er auf die tatsächliche Schadenfreiheitsklasse zurück. Man bindet sich im Schadensfall letztendlich an die aktuelle Versicherung. Denn ein Wechsel zu einer anderen Kfz-Versicherung ist dann für gewöhnlich mit deutlich höheren Prämien verbunden.
Das Gleiche gilt im Grunde auch für den Rabattretter. Schließlich interessiert sich der neue Versicherer bei einem Versicherungswechsel hauptsächlich für die Schadenfreiheitsklasse und weniger für den Schadenfreiheitsrabatt. Allerdings ist es auch durchaus denkbar, dass der neue Versicherer die Sondereinstufung akzeptiert und dementsprechend gleichwertige Konditionen anbietet. Ob diese Möglichkeit besteht, sollte man vor einem übereilten Versicherungswechsel unbedingt beim anderen Anbieter erfragen.