Haftpflichtversicherung für Sportschützen / Waffen
Die meisten Menschen sind sich der möglichen Tragweise der gesetzlichen Haftpflichtregelung nicht bewusst. Es ist wichtig zu wissen, dass jede Person im vollen Umfang für einen selbst verursachten Schaden haftet. Was völlig logisch und nachvollziehbar, ja fast schon selbstverständlich klingt, kann für den Verursacher allerdings enorme Auswirkungen haben. Im Rahmen eines Personenschadens beispielsweise wird nicht nur der körperliche Schaden des Betroffenen finanziell aufgewogen. Auch zukünftige durch den Schaden entstehende Nachteile müssen durch den Verursacher kompensiert werden. Das finanzielle Ausmaß eines solch umfangreichen Schadens ist häufig nicht zu bewältigen. Denn schnell werden Grenzen von mehreren hunderttausend Euro erreicht. Nicht umsonst gilt zum Beispiel im Straßenverkehr die Pflicht zur entsprechenden Absicherung mittels Kfz-Haftpflichtversicherung.
Haftpflicht für Sportschützen und Waffen sind Pflicht
Um auch im privaten Bereich geschützt zu sein, kann eine Privathaftpflicht genutzt werden. Diese gilt grundsätzlich auch für ausgeübte Hobbys - sofern diese ausschließlich privaten Zwecken dienen. Bei speziellen Hobbys jedoch genügt die private Haftpflichtversicherung nicht mehr. Das trifft beispielsweise auf Sportschützen zu. Hobbys, die mit einem hohem Risiko einhergehen, bedürfen einer speziellen Haftpflichtabsicherung. Auch der Gesetzgeber stuft unter anderem speziell diesen Bereich als „hochriskant“ ein und hat den Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung für Sportschützen zur Pflicht erklärt. So muss bereits bei der Beantragung eines Waffenscheins in der Regel die Existenz einer entsprechenden Versicherung nachgewiesen werden.
Schützenvereine und die Haftpflicht für Sportschützen
Auch Schützenvereine legen Wert auf eine Haftpflicht für Sportschützen und lassen sich ihre Existenz nachweisen. Zudem werden in diesem Zusammenhang nicht selten Vorgaben bezüglich der Absicherungshöhe gemacht. Häufig wird eine Versicherungssumme von mindestens 1 Million Euro vorgegeben. Diese muss grundsätzlich sowohl für Sach- als auch für Personenschäden gültig sein. In einigen Fällen kann es jedoch auch sein, dass die Schützenvereine den Haftpflichtschutz für ihre Mitglieder übernehmen. Besteht ein solcher Schutz, dann benötigt die versicherte Person selbst keine eigene Haftpflichtversicherung mehr. Ob der jeweilige Verein diese Kosten übernimmt, ist für gewöhnlich in seiner Satzung festgelegt. Für den Schützen selbst bestehen in diesem Fall allerdings Beschränkungen bei der Nutzung der Waffe. So ist der Einsatz der Waffe meist nur auf dem Gelände des Vereins zulässig.
Das Prinzip der Haftpflichtversicherung für Sportschützen ist ähnlich der Haftpflichtversicherung für den privaten Bereich. Wie bereits erwähnt wird eine feste Versicherungssumme vereinbart, die grundsätzlich zur Deckung von Sach- und bzw. oder Personenschäden dient. Bis zur Höhe der vereinbarten Summe werden alle versicherungsrechtlich relevanten Schäden gezahlt. Das schließt nicht nur den Schaden selbst, sondern auch mögliche Folgeschäden ein. Es ist beispielsweise denkbar, dass ein Geschädigter aufgrund des erlittenen Schadens berufsunfähig wird. Der entstehende Verdienstausfall ist unter Umständen weitaus höher als die direkten Folgen des Schadens. Grundsätzlich müssen jedoch auch diese Folgeschäden finanziell ausgeglichen werden. Eine Haftpflichtversicherung für Sportschützen deckt natürlich alle berechtigten Kosten ab.
Die Haftpflichtversicherung für Sportschützen prüft den Schadensfall
Selbstverständlich achtet die Haftpflichtversicherung - schon im eigenen Interesse - darauf, dass die anfallenden Kosten überhaupt berechtigt sind. Sie prüft zum einen, ob tatsächlich ein Rechtsanspruch im Sinne der gesetzlichen Haftpflicht besteht. Zum anderen wird jedoch auch die Höhe der finanziellen Forderungen geprüft. Sind die Ansprüche unberechtigt oder erscheint die geforderte Höhe zu hoch, geht die Versicherung, wenn nötig auch im Sinne des Verursachers, juristisch gegen die erhobenen Forderungen vor. Diese Funktion der Haftpflichtversicherung wird auch als so genannte „passive Rechtsschutzfunktion“ (auch: passiver Rechtsschutz) bezeichnet. Der Versicherte benötigt in diesem Fall keine separate Rechtsschutzversicherung und dennoch werden alle, im Rahmen eines Rechtsstreits entstehenden Kosten, von der Versicherung getragen. Gerade bei rechtlich schwierigen Konstellationen, wie sie eben auch in Verbindung mit dem Gebrauch von Schusswaffen auftreten können, ist dies äußerst wichtig für die Versicherten. Nicht zuletzt, um ungeklärte Rechtssituationen der Sportschützen abschließend klären zu können.
Wichtig: Liegt jedoch gegen den Versicherten aufgrund des Haftpflichtschadens eine Strafanzeige wegen einer Straftat vor, dann ist die Versicherung bis zur rechtlichen Klärung der Sachlage nicht zur Zahlung verpflichtet, was selbstverständlich auch den passiven Rechtsschutz der Versicherung betrifft. Über dieses Risiko sollte man sich im Klaren sein, da die Staatsanwaltschaft bei Verletzungen und Sachschäden mit Schusswaffen gezwungen ist, die Ermittlungen aufzunehmen. Demnach ist es umso wichtiger, dass man seinen Versicherungsschutz um den Baustein Spezial-Strafrechtsschutz erweitert beziehungsweise gleich bei der Vertragsunterzeichnung darauf achtet.