Haftpflichtversicherung nachträglich abschließen?
Aufgrund von Unwissenheit oder Leichtsinn kommt es immer wieder zu Haftpflichtschäden, ohne dass der Verursacher über einen geeigneten Versicherungsschutz verfügt. Dabei können die Schadensersatzforderungen eines Geschädigten, besonders bei Personenschaden, durchaus extreme Ausmaße annehmen und den Verursacher in die Privatinsolvenz treiben. Schließlich sind die gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen in dieser Hinsicht eindeutig und zwingen den Schadensverursacher zum Ausgleich aller berechtigten Forderungen, unabhängig davon, ob die eigenen finanziellen Mittel ausreichen oder nicht. Schutz bietet in solchen Fällen lediglich eine sogenannte Haftpflichtversicherung, die den jeweiligen Bereich abdeckt und anstelle des Versicherungsnehmers den Schaden reguliert. Da jedoch zahlreiche Versicherungen, wie z.B. die private Haftpflicht, nicht zwingend vorgeschrieben sind, gibt es naturgemäß auch viele, die nicht ausreichend versichert sind. Doch was ist, wenn man bereits ohne Versicherungsschutz einen Schaden verursacht hat? Kann man in unter diesen Umständen auch noch nachträglich eine Haftpflichtversicherung abschließen?
Kann man eine Haftpflicht nach einem Schaden abschließen?
Selbstverständlich kann man eine Versicherung grundsätzlich nicht mehr nachträglich abschließen. Da das Schadensereignis zeitlich gesehen vor der Vertragsunterzeichnung liegt, ist die Versicherung auch nicht zur Zahlung verpflichtet. Mal ganz davon abgesehen, wäre dies ein äußerst schlechtes Geschäft für die Versicherungsunternehmen. Eine private Haftpflichtversicherung kann man bereits für unter 10,00 Euro im Monat abschließen, während eine einzelne Schadensersatzforderung durchaus mehrere tausend Euro betragen kann.
Das Geschäft der Versicherungen beruht auf dem Modell, dass auf der einen Seite viele Versicherte einzahlen, ohne jemals einen Versicherungsschaden zu melden. Auf der anderen Seite gibt es verhältnismäßig wenige, die die Leistungen einer Versicherung auch tatsächlich in Anspruch nehmen müssen. Auf diese Weise ist es möglich, dass ein Versicherungsnehmer trotz geringer Beiträge umfassend abgesichert ist. Es gilt also bei allen Haftpflichtversicherungen das Prinzip der Risikoabsicherung. Würde jetzt ein Versicherer auch Neuverträge nach einem Schaden berücksichtigen, gäbe es keine Notwendigkeit, eine Haftpflicht vorsorglich abzuschließen.
Natürlich kann man eine Haftpflichtversicherung auch jederzeit nach einem Schaden abschließen. Jedoch zahlt die Versicherung dann lediglich für die Haftpflichtschäden, die nach dem Versicherungsbeginn eingetreten sind.