Haftpflichtversicherung für Lehrer / Lehrerhaftpflicht
Wissenswertes zur Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer
Lehrer tragen in ihrem Beruf eine große Verantwortung. Doch eine unterschätzte Verantwortung teilen sie mit allen Bürgern. Die Rede ist von der gesetzlichen Haftpflicht, aufgrund derer Opfer jederzeit Schadensersatzansprüche beim Verursacher geltend machen können. Bei allen Tätigkeiten, sei es im beruflichen oder privaten Bereich, können unbeabsichtigt Sachschäden oder Unfälle mit Personen entstehen, für deren Wiedergutmachung man letzten Endes einstehen muss. Allerdings sind sich viele dieser Tatsache gar nicht bewusst. Doch die gesetzliche Haftpflicht, welche im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert ist, schreibt vor, dass der Schadensverursacher ersatzpflichtig ist. Geschädigte haben demnach stets Anspruch auf adäquaten Ersatz - unabhängig davon, um welche Art Schaden es geht.
Besonders heikel wird es, wenn Personenschäden beglichen werden müssen. Da diese nicht mehr rückgängig gemacht werden können, werden in der Praxis häufig Schadenersatzzahlungen vorgenommen, deren Höhe sich an den durch den Schaden entstehenden Kosten orientiert. Da der Verursacher nicht nur allein für direkte sondern auch für zukünftige Kosten aufkommen muss, werden nicht selten immense Schadenersatzansprüche erhoben. Ohne entsprechende Absicherung mittels Haftpflichtversicherung sind bestimmte Forderungen nicht zu stemmen. Eine Haftpflichtversicherung begleicht alle durch die gesetzliche Haftpflicht entstandenen Forderungen und schützt somit den Versicherungsnehmer vor dem finanziellen Ruin. Indirekt bietet sie jedoch auch den Opfern Schutz. Denn besitzt der Verursacher eine entsprechende Haftpflichtversicherung, dann kann sich der Betroffene sicher sein, dass berechtigte Forderungen auch in vollem Umfang erstattet werden. Wird ein Schaden ohne gültige Haftpflichtversicherung verursacht, haftet derjenige lediglich mit seinem Vermögen und Einkommen. Ist der Verursacher dann nicht in der Lage, den kompletten Schaden auszugleichen, erhalten die Betroffenen unter Umständen nicht den zustehenden Schadensersatz.
Haftpflichtversicherung für Lehrer - Diensthaftpflichtversicherung
Laut § 839 des Bürgerlichen Gesetzbuches haften alle Angestellten und verbeamtete Personen im öffentlichen Dienst für sämtliche im Beruf verursachten Schäden. Neben Mitarbeiter im behördlichen Dienst betrifft dies auch alle Lehrer. Die Personengruppe der Lehrer gehört sogar auch zu den klassischen Risikogruppen in Sachen Haftpflicht. Überall wo es um die Betreuung Schutzbefohlener geht, ist auch das öffentliche Interesse recht groß. Zudem sind die Gefahren eines Unfalls nicht gerade gering. Mit zunehmender Anzahl von Schülern in einzelnen Schulklassen können Lehrer ihrer erzieherischen Aufgabe teils nicht mehr gerecht werden. So haben es viele Lehrer meist schwer, als Aufsichtsperson „an mehreren Orten gleichzeitig zu sein“. In der Praxis ist dies erfahrungsgemäß völlig unmöglich. Dennoch sind Lehrer grundsätzlich in der Verpflichtung, ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen. Kommt es dann zu einem Unfall mit Schülern, gilt für den Lehrer die persönliche Haftpflicht. Aus diesem Grunde ist eine Haftpflichtversicherung für Lehrer unbedingt zu empfehlen. Zur finanziellen Absicherung können Lehrer einfach bei einem Versicherer ihrer Wahl eine spezielle Lehrerhaftpflicht - die so genannte Diensthaftpflichtversicherung - abschließen.
Der Umfang einer solchen Diensthaftpflicht wird meist sehr großzügig gestaltet. Dieser umfasst unter anderem, wie oben bereits erwähnt, alle Fälle von Vernachlässigung der Aufsichtspflicht. Dabei ist völlig egal, ob es sich um Situationen während des Unterrichts oder in den Pausen auf dem Schulhof handelt. Insbesondere im Experimentalunterricht hat sich der Versicherungsschutz mittels Lehrerhaftpflicht das eine oder andere Mal als äußerst sinnvoll erwiesen. Auch im Rahmen schulischer Ausflüge und Klassenfahrten greift in versicherten Fällen die Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer. Wie bei anderen Haftpflichtversicherungen auch, wird im Rahmen der Diensthaftpflicht für Lehrer eine so genannte Deckungssumme vereinbart. Diese sichert alle Schäden bis zu ihrer maximalen Grenze ab. Dabei gilt die vereinbarte Versicherungssumme je versicherten Schadensfall.
Zusätzliche Leistungen der Lehrerhaftpflichtversicherung
Auch zusätzliche Leistungen können bei einer Haftpflicht für Lehrer eingeschlossen werden. So erstreckt sich die Haftpflichtregelung unter anderem auch auf verlorengegangene Schlüssel. Müssen dann bei einem Schlüsselverlust alle Schlösser eines Schulgebäudes ausgetauscht werden, können enorme Kosten entstehen, die der jeweilige Lehrer zu verantworten hat. Über die einzelne Diensthaftpflicht ist dieser konkrete Fall zum Beispiel nicht mit abgedeckt.
Diese zusätzliche Leistung der Diensthaftpflichtversicherung ist jedoch für alle Lehrer äußerst sinnvoll. Zwar wird der Ersatz im Fall eines Schlüsselverlustes von vielen Anbietern separat mit eingeschlossen. Dennoch sollte man beim Abschluss der Lehrerhaftpflicht entsprechend darauf achten und gegebenenfalls den Versicherer rechtzeitig ansprechen.