Haftpflicht für Snowboard- und Skifahrer / Skilehrer
Was wäre ein Winter ohne Berge, Schnee und Skifahren? Doch so beliebt der Wintersport auf der Piste auch ist, genauso hoch ist leider auch das Verletzungsrisiko. Dabei sind es aber nicht nur die Anfänger, die Unfälle mit ihren Snowboards oder Skiern verursachen. Selbst erfahrene Skifahrer können stürzen oder bei einer Kollision andere Freizeitsportler gefährlich verletzen. Teilweise enden solche Zusammenstöße unter Skifahrern mit verheerenden gesundheitlichen Folgen für die Opfer und entsprechenden Kosten für die Verursacher. Neben dem Verinnerlichen der elementarsten Pistenregeln und einer schützenden Kleidung sollte daher jeder Snowboard- oder Skifahrer eine entsprechende finanzielle Absicherung vorweisen können. Auch Skilehrer sind gut beraten, ihre Tätigkeit nicht ohne ausreichendem Versicherungsschutz auszuüben, da auch hier Personen- oder Sachschäden keine Seltenheit sind.
Wozu braucht man als Snowboarder oder Skifahrer eine Haftpflicht?
Unfälle auf der Piste sind schnell passiert. Wer als Snowboarder oder Skifahrer andere verletzt, haftet nicht nur für die entstandenen Sachschäden, sondern muss auch die ärztlichen Behandlungs- und Folgekosten in voller Höhe übernehmen. Hinzu kommen unter Umständen noch Schmerzensgeld für Knochenbrüche oder hohe Bergungskosten, falls der Verletzte mit einem Hubschrauber gerettet werden muss. Ohne eine entsprechende Absicherung in Form einer Haftpflicht droht dem Verursacher der persönliche finanzielle Ruin. Diese Pflicht zur Haftung ist letztlich auch gesetzlich festgeschrieben und betrifft grundsätzlich jeden Schaden, den man anderen - egal ob absichtlich oder versehentlich - zufügt. Allerdings besteht im Freizeitbereich keine Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung, was unter Umständen aber fatale Folgen haben kann.
Da es sich nun beim Snowboarden oder Skifahrern um ein Hobbys mit erhöhtem Verletzungsrisiko handelt, sollte auf eine versicherungstechnische Absicherung unter keinen Umständen verzichtet werden. Die geringen monatlichen Beiträge für einen ausreichenden Schutz stehen in keinem Verhältnis zu den tatsächlich möglichen Kosten eines Haftpflichtschadens. Doch welche Haftpflichtabsicherung benötigt man als Snowboard- bzw. Skifahrer?
Private Haftpflichtversicherung für Skifahrer und Snowboarder
Grundsätzlich sind alle Haftpflichtschäden, die beim Skifahren oder Snowboarden im Freizeitbereich entstehen, über die sogenannte Privathaftpflicht abgedeckt. Eine spezielle Wintersportversicherung ist daher in den meisten Fällen nicht notwendig. Dennoch sollte man seinen Versicherungsvertrag genauer unter die Lupe nehmen und schauen, ob Unfälle beim Snowboarden oder Skifahren ohne Einschränkungen versichert sind.
Hat man eine private Haftpflicht, übernimmt diese alle Personen- und Sachschäden, die man mit seinem Snowboard oder seinen Skier auf der Piste verursachen kann. Voraussetzung ist natürlich, dass der Unfall nicht absichtlich vom Versicherten herbeigeführt wurde. Desweiteren prüft die Versicherungsgesellschaft auch, ob die Ansprüche von Dritten überhaupt gerechtfertigt sind. Diese zusätzlichen Schutzfunktion bezeichnet man als sogenannten passiven Rechtschutz. Notfalls wehrt die Haftpflichtversicherung also für den Versicherungsnehmer alle unberechtigten oder zweifelhaften Forderungen vor Gericht ab.
Haftpflichtversicherung für Skilehrer
Anders kann es jedoch aussehen, wenn man beruflich oder gewerblich auf der Piste unterwegs ist. An dieser Stelle greift die private Haftpflicht in der Regel nicht mehr und man muss sich nach einer individuelleren Absicherung umsehen. So benötigt z.B. der Skilehrer eine spezielle Berufshaftpflicht bzw. die Skischule eine Betriebshaftpflicht, um eventuelle Haftpflichtschäden, die bei ihrer beruflichen Tätigkeit passieren können, abzudecken. Beim Abschluss einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung müssen ohnehin die Tätigkeitsfelder (wie z.B. Skilehrer) angegeben werden. Diese bestimmen dann das individuelle Risiko und den monatlichen Beitrag der Haftpflicht.
Unfallversicherung für Snowboarder und Skifahrer
Die Haftpflichtversicherungen für Skifahrer und Snowboarder beziehungsweise Snowboardlehrer und Skilehrer begleichen lediglich Schäden, die Dritten zugefügt werden. Alle Verletzungen oder Bergungskosten bei Eigenverschulden sind nur über die Krankenversicherung und eine separate Unfallversicherung abgedeckt. Da gerade bei einer Rettung und Bergung auf der Piste extrem hohe Summen anfallen können, ist es jedem Wintersportler anzuraten, die Versicherungspolice in diesem Bereich individuell anzupassen. Im Idealfall lässt man sich von seinem Versicherer beraten, welche Leistungen beim Snowboard- oder Skifahren ausreichend Schutz bieten.
Zwar übernehmen auch die gesetzliche und privaten Krankenversicherungen die Kosten für die Bergung, verlassen sollte man sich darauf aber besser nicht. Denn je nach Urlaubsland und Versicherungsvertrag kann es sein, dass man auf den Bergungskosten ohne eigene Unfallversicherung sitzen bleibt. Ganz davon abgesehen zahlen die gesetzliche Krankenkassen meist nur bis zu einer bestimmten Höhe. Bei einer Rettung mit dem Hubschrauber muss man dann einen Großteil der Bergungskosten privat begleichen.