Haftpflichtversicherung für Familien / Familienhaftpflicht
Eine der elementarsten Versicherungen ist die sogenannte private Haftpflicht. Denn bei kaum einer anderen Versicherung stehen Beitragshöhe und möglicher Schaden für den Versicherungsnehmer in solch einem guten Verhältnis. Viele unterschätzen leider die Gefahr, die die gesetzlich geregelte Haftpflicht mit sich bringt. So muss der entstandene Personen- oder Sachschaden vom Verursacher voll und ganz ersetzt werden. Was zunächst logisch und selbstverständlich klingt, kann enorme Folgen für den Betroffenen haben. Besonders bei Unfällen mit Personenschäden sind die finanziellen Belastungen teilweise enorm. Da der Verursacher nicht nur für die direkten, sondern eventuell auch für alle Folgekosten aufzukommen hat, kann sich der Gesamtschaden durchaus auf mehrere Hunderttausend Euro aufsummieren. Einen derartigen Schadenersatz aus eigener Tasche zu finanzieren, ist selbstverständlich nur für die Allerwenigstens denkbar.
Die Leistungen der privaten Haftpflichtversicherung
Um für den Fall der Fälle vorzusorgen, sollte stets eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese zahlt alle berechtigten Forderungen, die aus der gesetzlichen Haftpflichtregelung resultieren können. Der Versicherer prüft jedoch, ob die entstandenen Forderungen überhaupt gerechtfertigt sind. Bestehen berechtigte Zweifel, dann wehrt der Versicherer die Forderung ab, notfalls auch vor Gericht. Auch wenn hierbei zwangsläufig Prozesskosten entstehen würden, der Versicherte benötigt selbst keine separate Rechtsschutzversicherung. Alle anfallenden Kosten werden in diesem Zusammenhang über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Die private Haftpflichtversicherung für Familien
Besonders Familien sollten im privaten Haftpflichtbereich umfangreich abgesichert sein. Schließlich tragen innerhalb einer Familie die Erwachsenen eine gewisse Verantwortung. Denn kommt es zu einer berechtigten Schadenersatzforderungen, ohne dass der Verursacher über einen entsprechenden Haftpflichtschutz verfügt, würden sich die finanziellen Belastungen womöglich auf alle Familienmitglieder auswirken. Besonders schmerzlich wird es, wenn dauerhaft aus dem laufenden Einkommen Schadensersatzforderungen beglichen werden müssen.
Wer sich und seine Familie schützen möchte, sollte einen der angebotenen Familientarife der Versicherer wählen und, wenn nicht schon getan, eine entsprechende Haftpflicht abschließen. Der Tarif einer Familienhaftpflichtversicherung schützt nicht nur den Versicherungsnehmer selbst, sondern auch den im Haushalt lebenden Partner. Ob es sich dabei um einen Lebensgefährten oder den Ehegatten handelt, ist grundsätzlich egal.
Umfang und Funktionsweise der privaten Haftpflichtversicherung sind nicht tarifabhängig, sodass die Versicherung praktisch identisch einer einzelnen Privathaftpflichtversicherung ist. Preislich gesehen ist ein Familientarif naturgemäß teurer als die Absicherung einer Person. Allerdings sichert der Familientarif zwei zusammengehörende Personen beziehungsweise die jeweilige Familie ab. Dadurch ergibt sich generell eine deutliche Ersparnis gegenüber zwei Einzelverträgen. Egal ob Einzel- oder Familientarif: Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den preisgünstigen und wichtigsten Versicherungen überhaupt und sollte für alle Familien zur Pflicht gehören.
Sind Kinder in der Familienhaftpflicht mitversichert?
Kinder unter 7 Jahren sind nicht immer automatisch mitversichert. Der Grund ist recht einfach: Kinder in diesem Alter werden vom Gesetzgeber als deliktunfähig eingestuft und können rechtlich gesehen nicht haftbar gemacht werden. Auch der weitverbreitete Passus „Eltern haften für ihre Kinder“ muss in der Praxis differenziert betrachtet werden. Meist dienen derartige Hinweise, z.B. an Baustellen, zur Abschreckung der Eltern. Hierbei sollen die Eltern an ihre Aufsichtspflicht erinnert werden. Zwar können sich Dritte mit diesen Hinweisen nicht von ihrer eigenen Pflicht freisprechen, jedoch haften Eltern unter Umständen im Sinne der gesetzlichen Haftpflicht, sobald sie ihre Aufsichtspflicht verletzen.
Entscheidet man sich für eine spezielle Familienhaftpflicht, sind Kinder ab 7 Jahren in der Regel mitversichert. Im Normalfall erfolgt bei einer Haftpflichtversicherung für Familien der Einschluss aller Personen eines Haushaltes. Allerdings sind Schäden der Versicherten untereinander ausgeschlossen.
Möchte man nicht deliktfähige Kinder dennoch in den Tarif der Familienhaftpflichtversicherung aufnehmen, so ist dies bei den meisten Versicherern kein Problem. Ist eine derartige Klausel nicht ohnehin bereits Bestandteil des Vertrages, erfolgt Aufnahme von deliktunfähigen Kindern gegen einen entsprechenden Aufpreis.
Nicht versicherte deliktunfähige Kinder und Haftpflichtschäden
Sind Kinder unterhalb von 7 Jahren in der Familienhaftpflicht nicht mitversichert, ist es dennoch möglich, von den Kindern verursachte Schadensfälle über die Haftpflichtversicherung der Eltern zu regeln. Denn verletzen die Eltern nachweislich die Aufsichtspflicht, tragen diese eine rechtliche Mitschuld. Dies ist im alltäglichen Leben auch in weniger gefährlichen Situationen häufiger der Fall. Spielen beispielsweise die Kinder bei Bekannten der Familie im Nebenzimmer und beschädigen etwas, dann ist der klassische Versicherungsfall durchaus gegeben. Anträge zur Schadensregulierung im Bezug auf die Familienhaftpflicht werden jedoch häufig abgelehnt. Der Fehler liegt dann meist in der schriftlichen Darstellung des Versicherten, also der Schadensmeldung. Viele geben nicht zu, dass die Aufsichtspflicht verletzt wurde und stellen die Situation so dar, als hätte einzig und allein das Kind einen Fehler begangen. Insofern die Aufsichtspflicht der Eltern tatsächlich unbeabsichtigt verletzt wurde, sollte man dies der Versicherung entsprechend mitteilen. Ist dies der Fall, übernimmt die Privathaftpflicht die Schäden, die von den eigenen Kindern bei anderen verursacht wurden.