Zahlt die Haftpflicht innerhalb der Familie?
Eine Haftpflichtversicherung kommt unter anderem für Sach- und Personenschäden auf, die der jeweilige Versicherungsnehmer Dritten versehentlich zufügt. Damit übernimmt sie die finanziellen Verpflichtungen, die sich aus der gesetzlichen Haftpflicht ergeben. Doch wie sieht das Ganze aus, wenn der Geschädigte ein Familienmitglied ist? Schließlich sind Missgeschicke aller Art besonders unter Verwandten keine Seltenheit. Regelmäßige Besuche, gemeinsame Reisen und vieles mehr erhöhen naturgemäß das Risiko für gegenseitige Sachschäden. Kommt es dabei zu einem Unfall oder Missgeschick mit den entsprechenden finanziellen Folgen, dann möchte man selbstverständlich dem Familienmitglied den Schaden ersetzen. Aber zahlt die Haftpflicht (z.B. Privathaftpflicht) auch innerhalb der Familie? Die Antwort lautet in diesem Fall: Es kommt ganz drauf an.
Wann zahlt die Haftpflichtversicherung innerhalb der Familie?
In der Regel sichern sich Familien, die gemeinsam in einem Haushalt leben, über eine einzelne Familienhaftpflicht ab. Das Gleiche gilt für Paare, die sich bei der privaten Haftpflichtversicherung eine Police teilen. In Anbetracht der Tatsache, dass Familienmitglieder oder Partner in derartigen Fällen über ein und denselben Vertrag versichert sind, übernimmt die Haftpflichtversicherung keine Schäden, die sich die einzelnen Personen gegenseitig zufügen. Denn rechtlich gesehen ist der Versicherungsnehmer Verursacher und Geschädigter zugleich. Da die gesetzliche Haftpflicht bei eigenen Schäden nicht greift, zahlen die Haftpflichtversicherungen auch grundsätzlich nicht an Mitversicherte.
Ganz anders sieht es aus, wenn die Familienmitglieder getrennt versichert sind. Verfügt z.B. ein Paar über zwei unterschiedliche Haftpflichtverträge, dann gibt es für die Versicherungen keinen Unterschied zwischen Familienmitgliedern und fremden Personen - es sei denn, Geschädigter und Schadensverursacher wohnen im gleichen Haushalt. In diesen Fällen zahlt die Haftpflichtversicherung nicht für Schäden, die sich die Parteien untereinander zufügen. Aufgrund des selben Haushaltes wäre es in der Praxis schwierig, der Versicherung die getrennten Besitzverhältnisse (bei Sachschäden) glaubhaft zu machen.
Eine Haftpflicht zahlt demnach nur dann innerhalb der Familie, wenn der Verwandte oder der Partner außerhalb des Haushaltes lebt und zwei getrennte Versicherungsverträge vorliegen. An dieser Stelle gibt es auch bei der Schadensmeldung keine Probleme, da getrenntes Eigentum für die Haftpflichtversicherung deutlicher zu erkennen ist. Nichtsdestotrotz schauen die Versicherungen bei Schäden unter Verwandten und Bekannten generell etwas genauer hin, da der klassische Versicherungsbetrug bei derartigen Konstellation erfahrungsgemäß recht häufig zu beobachten ist.