Haftpflichtversicherung für Katzen / Katzenhaftpflicht
Viele unterschätzen die möglichen Auswirkungen der gesetzlichen Haftpflicht. Wie der Begriff bereits vermuten lässt, besagt diese Pflicht, dass jeder, der einem anderen absichtlich oder auch unabsichtlich schadet, persönlich für den entstandenen Schaden haftet. Und das grundsätzlich mit seinem gesamten aktuellen und späteren Vermögen. Auch das regelmäßige Einkommen des Verursachers kann für Entschädigungen herangezogen werden - sowohl aktuelles als auch zukünftiges. Aus diesem Grunde sind Haftpflichtversicherungen generell eine gute Absicherung. Eventuell entstehende Schäden werden so von den Versicherern, anstelle der haftenden Person, übernommen. Grundsätzliche Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde. Absichtliches Handeln führt bei allen Haftpflichtversicherungen dazu, dass der Verursacher den Schaden selbst zu tragen hat. Diese Regelung trifft auch zu, wenn Schadensersatzforderungen aufgrund von Straftaten entstehen.
Haftpflichtversicherung bei Haustieren allgemein
Doch wie verhält es sich bei Haustieren? Auch hier gilt grundsätzlich die gesetzliche Haftpflicht, denn auch Tiere können teilweise durchaus erhebliche Schäden verursachen. Da Haustiere wie zum Beispiel Katzen oder Hunde einen Besitzer haben und versicherungsrechtlich als „Sache“ angesehen werden, haftet der Halter für alle durch das Tier verursachte Schäden. Er trägt die privatrechtliche Verantwortung und muss sich demnach mittels Privathaftpflichtversicherung absichern. Versicherer machen allerdings Unterschiede zwischen den einzelnen Tierarten. So gibt es Tiere, deren Absicherung nicht über die private Haftpflichtversicherung des Besitzers realisiert werden kann. Das sind vor allem Hunde und Pferde, jedoch auch bestimmte Tierarten, deren Haltung in Deutschland nicht ohne weiteres möglich ist - beispielsweise gefährliche Schlangen und andere exotische Tierarten. Für die Versicherung solcher Tierarten existieren spezielle Möglichkeiten.
Haftpflichtversicherung für Katzen
In den Statuten privater Haftpflichtversicherungen ist geregelt, dass sich die Haftung auf so genannte „zahme Haustiere“ bzw. „Kleintiere“ beschränkt. Zu diesen gehören zum Beispiel auch Katzen. Zumindest wenn es sich um die allgemein verbreitete Hauskatze handelt, ist sie in der privaten Haftpflichtversicherung ohne preislichen Mehraufwand mitversichert. Auch die Mitteilung, dass eine Katze im Haushalt lebt, ist grundsätzlich nicht erforderlich. Da selbst eine Katze nennenswerte Schäden verursachen kann, ist eine grundsätzliche Absicherung mittels Haftpflicht durchaus sinnvoll. Denn auch bei scheinbar harmlosen und laut Versicherungsstatuten „zahmen“ Tieren sind unter Umständen sogar Personenschäden nicht vollständig auszuschließen. Eine spezielle Katzenhaftpflicht gibt es jedoch nicht, da an dieser Stelle normalerweise die private Haftpflichtversicherung greift. Allerdings sollte man nicht nur als Besitzer einer Katze darauf achten, sich entsprechend zu versichern.
Selbst wenn man meint, dass man jederzeit aufpassen kann und keine Haftpflichtversicherung benötigt, so erhöht sich doch das Risiko mit Haustieren erheblich. Kratzt nun beispielsweise die eigene Katze eine fremde Person, dann können mitunter höhere ärztliche Behandlungskosten entstehen, für die grundsätzlich der Halter aufkommen muss. Ob das in der Praxis dann tatsächlich so gehandhabt wird, steht sicher auf einem anderen Blatt. Dennoch könnte sich die Krankenkasse der geschädigten Person direkt an den Tierhalter wenden.
In der Regel sind es allerdings kleinere Schäden, die durch Katzen auftreten. So könnten beispielsweise Kratzer an fremden Möbelstücken entstehen. Auch umfangreiche Beschädigungen an Couch, Gardienen oder Kleidungsstücken sind durchaus üblich. Genau solche Schäden sind es, die eine private Haftpflichtversicherung für den Halter einer Katze sinnvoll werden lassen. Allerdings nur dann, wenn das Haustier auch zu Freunden oder Bekannten mitgenommen wird. Verursacht die geliebte Katze in den eigenen vier Wänden Schäden an Einrichtungsgegenständen, dann kommt die private Haftpflichtversicherung nicht für die Kosten auf. Eventuelle Schäden bei Freunden oder Bekannten, die zu Besuch kommen, werden von der Haftpflichtversicherung selbstverständlich abgedeckt.
Private Haftpflichtversicherung und Katzen
Wie bei vielen Versicherungen gilt, dass man sowohl Preis als auch Leistung vor Vertragsabschluss vergleichen sollte, denn zwischen den einzelnen Anbietern können teils erhebliche Unterschiede existieren. Als Katzenbesitzer sollte man natürlich besonderen Wert darauf legen, dass kein Ausschluss von Haustieren vereinbart wird. Ein entsprechender Ausschluss wäre jedoch in den Versicherungsbedingungen zu finden. Bei einer neuen Vertragsunterzeichnung sollte man den Versicherer oder dessen Vertreter fragen, ob speziell Katzen mit eingeschlossen sind.
Für Katzenbesitzer ist es grundsätzlich nicht sinnvoll, einen Versicherungsvertrag mit Selbstbeteiligung zu wählen. Dieser ist zwar etwas günstiger als eine Variante ohne jegliche Selbstbeteiligung. Im Schadensfall sorgt die Selbstbeteiligung jedoch dafür, dass bis zur vereinbarten Beitragsgrenze keinerlei Leistung erfolgt. Beträgt die Selbstbeteiligung beispielsweise 250 Euro je Schadensfall, wären alle „kleineren“ Schäden durch eine Katze praktisch gar nicht mehr versichert. Besitzer von Kleintieren sollten demnach stets den etwas teureren Schutz ohne Selbstbeteiligung wählen und zwar unabhängig vom Anbieter. Da Haftpflichtversicherungen zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt gehören, sollte ein entsprechender Versicherungsschutz ohnehin bestehen - auch ohne Haustier. Gemessen an den möglichen Schäden und Schadensersatzforderungen gehört die Haftpflichtversicherung zu den Versicherungen mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis überhaupt.