Zahlt die Haftpflicht bei eigenem Schaden?
Versicherungen aller Art werden abgeschlossen, damit man in Schadensfällen ausreichend abgesichert ist. Anstelle des Versicherungsnehmers springt dann der Versicherer mit seinem Kapital ein und sorgt im Ernstfall für den entsprechenden finanziellen Ausgleich bei allen Geschädigten. Besonders die sogenannten Haftpflichtversicherungen sind - aufgrund des recht hohen Risikos - wichtige Bausteine der allgemeinen Vorsorge. Da eine Haftpflicht unter anderem bei Sachschäden greift, könnte man auch davon ausgehen, dass diese bei einem eigenem Schaden zahlt. Doch wie sieht es wirklich aus, wenn man sein Eigentum unbeabsichtigt selbst beschädigt? Zahl die Versicherung auch bei einem selbst verschuldeten Eigenschaden?
Eine Haftpflichtversicherung zahlt nicht bei Eigenschäden
Da eine Haftpflicht im weitestgehenden Sinne lediglich die Schäden ersetzt, die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen ergeben, sind die Versicherungen nicht verpflichtet, Schäden am Eigentum des Versicherungsnehmers zu ersetzen. Geschädigter und Schadensverursacher sind in solch einem Fall ein und dieselbe Person, mit der Folge, dass selbst die gesetzlich geregelte Haftpflicht nicht greift. Aufgrund dieser Tatsache, bieten die Versicherungen auch keinen Haftpflichtschutz für Eigenschäden an.
Übrigens: Die Haftpflichtversicherungen schließen auch alle vertraglich eingeschlossenen Personen aus.
Ein Haftpflichtversicherung zahlt nur für die Schäden, die der jeweilige Versicherungsnehmer Dritten, also anderen Personen versehentlich zufügt. Natürlich kann dies in Kombination geschehen, indem man zum Beispiel bei einem Unfall nicht nur Eigenschäden verursacht, sondern auch zusätzlich Dritte oder deren Eigentum in die Sache verwickelt. Jedoch muss selbst in solch einem Fall ein geeigneter Versicherungsschutz vorliegen. So zahlt beispielsweise die Kfz-Haftpflicht keine Schäden, für die eigentlich die private Haftpflicht zuständig ist.