Ist eine Kfz-Versicherung Pflicht?
Wer ein Fahrzeug besitzt, möchte dies in der Regel auch entsprechend versichern, um im Fall der Fälle finanziell abgesichert zu sein. Da nun nicht alle Versicherungen zwingend sind, stellt sich für manch einen vielleicht die Frage, ob eine Kfz-Versicherung überhaupt Pflicht ist. Um diese Frage zu beantworten, muss man zunächst zwischen der sogenannten Kfz-Haftpflicht und einer eventuellen Teil- oder Vollkaskoversicherung unterscheiden. Währen die Kfz-Haftpflichtversicherung alle Schäden begleicht, die ein Fahrer mit seinem Fahrzeug anderen zufügt (Personen- oder Sachschäden), übernimmt eine Voll- oder Teilkasko-Versicherung alle Schäden, die am eigenen Fahrzeug entstehen, insofern kein anderer Verkehrsteilnehmer für den Unfall verantwortlich zu machen ist.
Es besteht die Pflicht zur Kfz-Haftpflichtversicherung
Zwingend wird die Kfz-Haftpflichtversicherung für Besitzer und Fahrzeughalter von Fahrzeugen. Unterscheiden muss man dabei den Besitzer und Halter vom sogenannten Eigentümer eines Kfz. Der Eigentümer kann zum Beispiel auch die Bank oder der Leasinggeber sein, während derjenige, der das Fahrzeug letztendlich least oder finanziert, eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben muss. Wer also ein Auto oder ein anderes motorisiertes Fahrzeug besitzt, hat die Pflicht, eine Kfz-Versicherung im Sinne einer Haftpflicht abzuschließen.
Bereits bei der Anmeldung eines Fahrzeuges muss ein entsprechender Nachweis der Versicherungsgesellschaft vorliegen. Mit einem speziellen Code, den man von seiner Haftpflichtversicherung erhält, kann man auf der Zulassungsstelle nachweisen, dass man über einen gültigen Haftpflichtschutz verfügt. Fehlt dieser Nachweis, erfolgt keine Zulassung. Dieser Code wird selbst bei einer Ummeldung, zum Beispiel aufgrund eines Umzuges, immer wieder benötigt.
Welche Kfz-Versicherung ist keine Pflicht?
Neben der Kfz-Haftpflicht kann man sein Fahrzeug auch noch anderweitig versichern. Da die Haftpflicht nur fremde Schäden begleicht, ist der zusätzliche Abschluss einer Voll- oder Teilkasko für neue oder recht teure Autos absolut sinnvoll. Denn verursacht der Fahrer einen Unfall, muss er bzw. der Halter die Schäden am eigenen Fahrzeug (ohne Teil- oder Vollkaskoversicherung) selbst begleichen.
Ein Teilkaskoversicherung deckt unter anderem Schäden durch Naturgewalten (Überschwemmung, Blitzschlag, umfallende Bäume), Diebstahl, Einbruchteilediebstahl, Feuer und Explosion oder den Zusammenstoß mit Wild ab. Eine Vollkaskoversicherung übernimmt darüber hinaus noch Schäden durch Vandalismus (mutwillige Beschädigung fremder Personen) und sonstige Unfallschäden, die der Fahrer verursacht.
Die Pflicht zur Vollkaskoversicherung besteht in der Praxis nur für Leasingnehmer und teilweise auch für Personen, die ein neues Fahrzeug finanzieren. An dieser Stelle möchte sich die Leasinggesellschaft lediglich selbst absichern. Denn verursacht der Leasingnehmer einen Totalschaden ohne Vollkasko, dann kann er in der Regel den Fahrzeugwert nach Ablauf des Leasings nicht ersetzen. Grundsätzlich besteht aber keine Pflicht, eine Teil- oder Vollkaskoversicherung für sein Fahrzeug abzuschließen.