Haftpflichtversicherung für Jäger / Jagdhaftpflichtversicherung
Selbst außerordentlich erfahrene Personengruppen sind nicht vor den Folgen eines möglichen Unfalls geschützt, denn Zwischenfälle können immer und jederzeit passieren. Vor allem dann, wenn es sich um gefährliche Aktivitäten handelt - wie beispielsweise bei der Jagd - sind die Risiken besonders hoch. Jäger setzen für ihren Beruf unter anderem Schusswaffen mit scharfer Munition ein. In Ausübung ihres Berufes könnten sie also unerwünschte Sach- oder sogar Personenschäden verursachen. Ist ein Jäger beispielsweise für eine Schussverletzung bei einem Spaziergänger verantwortlich zu machen, dann nehmen die ärztlichen Behandlungskosten schnell extreme finanzielle Ausmaße an, die von einer Einzelperson kaum zu bewältigen sind. Ohne entsprechende Haftpflichtversicherung wäre der Jäger gesetzlich verpflichtet, alle Schadenersatzansprüche mit seinem privaten Vermögen zu begleichen. Dies ist in der Realität meist kaum denkbar. Aus diesem Grunde schreibt der Gesetzgeber Jägern vor, eine sogenannte Jagdhaftpflichtversicherung abzuschließen.
Die Haftpflicht für Jäger als gesetzliche Pflicht
So wie alle Fahrzeughalter eine Kfz-Haftpflichtversicherung benötigen, haben auch alle Jäger die Pflicht zur Haftpflichtversicherung. Dementsprechend ist eine Jagdhaftpflichtversicherung nicht freiwillig, wie beispielsweise die private Haftpflicht.
Auch im Rahmen der Jagd gelten die Regelungen der gesetzlichen Haftpflicht. Diese weisen unter anderem darauf hin, dass der Verursacher für sämtliche Schäden haftet. Dabei ist es völlig unerheblich, ob es sich in diesem Zusammenhang um Sach- oder Personenschäden handelt. Die Pflicht zum Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung, die die entstandenen Schäden zumindest finanziell ausgleicht, schütz damit Verursacher und Opfer gleichermaßen.
Wann greift die Haftpflichtversicherung für Jäger?
Wird im Rahmen der Jagd Dritten ein berechtigter Schaden durch den Jäger zugefügt, zahlt die Jagdhaftpflichtversicherung. Grundsätzlich spielt es keine Rolle, ob der Schaden etwa durch den Gebrauch einer Schusswaffe oder durch die Hunde des Jägers entstanden ist. Bei den meisten Versicherern und Anbietern einer Jagdhaftpflichtversicherung ist der Umfang einer dahingehenden Absicherung relativ weit gefasst - zum Vorteil des Versicherten. Selbst wenn der Jagdhund beispielsweise einen Verkehrsunfall verursacht, ist dieser Schaden üblicherweise indirekt mitversichert.
Ob nun aktives Handeln oder das Unterlassen einer Handlung den Schadensfall verursacht, ist grundsätzlich irrelevant. So ist es beispielsweise denkbar, dass an Stellen, an denen vom Jäger Gift ausgelegt wurde, die entsprechende Markierung für potentiell gefährdete Personen vergessen wurde. Entstehen hierdurch Forderungen, ist der Jäger aufgrund der Haftpflichtversicherung auch dann abgesichert, wenn eine entsprechende Markierung den Schaden hätte verhindern können.
Doch nicht nur Aktivitäten, die direkt an die Jagd oder die anderen Aufgaben der Jäger gekoppelt sind, werden durch die Jagdhaftpflichtversicherung versichert. Auch Übungen auf Schießplätzen gehören zu den indirekt abgesicherten Aktivitäten, insofern diese den Jagdzwecken dienlich sind. Den meisten Versicherern ist es auch egal, ob man als Berufs- oder Freizeitjäger unterwegs ist - Versicherungsschutz besteht in beiden Fällen.
Wie auch bei anderen Haftpflichtversicherungen kann der Versicherer Ansprüche und Forderungen - die an die Jagdhaftpflichtversicherung des Jägers gestellt werden - ablehnen, wenn er diese für nicht berechtigt hält. Gegebenenfalls geht das Versicherungsunternehmen gegen die Ansprüche des juristischen Gegners vor und wehrt sie - auch im Sinne ihres Versicherten - ab. Diese Funktion wird als „passive Rechtsschutzfunktion“ (siehe auch: passiver Rechtsschutz) bezeichnet. Der Versicherer der Haftpflicht trägt in diesem Fall die Kosten des Rechtsstreits. In diesem Zusammenhang benötigt der Jäger dann auch keine eigenständige Rechtsschutzversicherung.
Was ist beim Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung zu beachten?
Bei allen Haftpflichtversicherungen ist die Deckungssumme im Schadensfall äußerst elementar. Diese gibt die Höhe der maximal übernommenen Schäden durch die Versicherung an. Für jeden separaten Schadensfall gilt hierbei grundsätzlich immer die gleiche maximale Deckungssumme. Je höher dieser Betrag, desto sicherer kann sich der Jäger sein. Einige Anbieter legen die Höhe der Versicherungssumme pauschal fest. Andere Unternehmen bieten ihren Kunden wiederum die Möglichkeit, die Deckungssumme der Jagdhaftpflichtversicherung frei zu bestimmen beziehungsweise zwischen verschiedenen Höhen zu wählen. In diesem Fall kann sich der Jäger eine passende Deckungssumme aussuchen und damit die Beitragshöhe der Haftpflicht beeinflussen. Eine ausgesprochen hohe Deckungssumme wäre womöglich Geldverschwendung, eine zu niedrige würde hingegen potentielle Gefahren nicht ausreichend abdecken.
Aufgrund der im Versicherungsgewerbe üblichen Aufschläge bei monatlicher Zahlungsweise, sollte man sinnvollerweise auf eine jährliche Zahlungsweise im Voraus bestehen. Da Jagdhaftpflichtversicherungen oftmals schon unter 50,00 Euro pro Jahr zu haben sind, dürfte das für die meisten Jäger auch problemlos möglich sein. Für viertel- und halbjährliche Beitragszahlung erheben viele Versicherer Gebühren, die die Haftpflichtversicherung letztlich teurer als nötig machen.