Haftpflichtversicherung für PKW - Kfz-Haftpflicht
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist, neben der privaten Haftpflichtversicherung, die wohl bekannteste Haftpflicht überhaupt. Jeder, der ein Fahrzeug besitzt, benötigt eine derartige Absicherung und macht sich strafbar, wenn er keine Kfz-Haftpflicht für seinen PKW vorweisen kann. Denn selbstverständlich gelten auch im Straßenverkehr die Regelungen zur gesetzlichen Haftpflicht. Verkürzt formuliert bedeutet das, dass der Verursacher eines Schadens, egal ob mutwillig, fahrlässig oder grob fahrlässig gehandelt wurde, schadensersatzpflichtig ist. Dies betrifft neben den klassischen materiellen Schäden selbstverständlich auch Vermögens- oder Personenschäden. Da jedoch im praktischen Sinne nicht jeder einzelne Fahrzeugführer eine separate Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen kann, ist lediglich der Halter des PKW verpflichtet, entsprechenden Versicherungsschutz zu gewährleisten. Natürlich umfasst diese Regelung neben dem Auto auch sämtliche andere Kraftfahrzeuge wie Mopeds, Motorräder oder LKW.
Welche Risiken bestehen ohne eine Kfz-Haftpflicht?
In der heutigen Zeit, in der Mobilität großgeschrieben wird, ist jeder von uns tagtäglich mehr oder weniger großen Gefahren im Straßenverkehr ausgesetzt. Vor allem Menschen, die ständig mit dem Auto unterwegs sind, unterschätzen das Risiko eines Verkehrsunfalls. Doch statistisch gesehen, ist die Gefahr, einmal in einen Unfall verwickelt zu werden, recht groß. Mal abgesehen vom persönlichen Risiko können die Auswirkungen eines Verkehrsunfalls verheerende Ausmaße annehmen. Bei schweren Unfällen ist fast immer mit Personenschäden und entsprechenden Folgekosten zu rechnen, die ohne Versicherungsschutz kaum zu beglichen sind. Ist ein Personenschaden zu kompensieren, können die Schadensersatzforderungen aufsummiert, sogar in die Millionen gehen. Häufig sind es dabei nicht die direkten Verletzungen von Personen und deren Behandlungen, die zu Buche schlagen. Vielmehr sind es beispielsweise Verdienstausfälle der Betroffenen, die dann geltend gemacht werden. Auf diese Weise addiert sich der Gesamtschaden aus den einzelnen Personen- und Sachschäden recht schnell.
Da selbstverständlich auch im Straßenverkehr die Regelungen der gesetzlichen Haftpflicht gelten, ist es hier besonders wichtig, finanziell als möglicher Unfallverursacher abgesichert zu sein. Nicht umsonst hat der Gesetzgeber die so genannte Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (Kfz-Haftpflicht) zur Pflichtversicherung erklärt. Wer eine solche Versicherung für ein im Straßenverkehr genutztes Auto nicht besitzt, macht sich nicht nur strafbar, sondern muss auch harte Strafen befürchten. Zudem entstehen bei fehlendem Haftpflichtschutz in der Regel extrem hohe Kosten, die dann, aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht, persönlich ersetzt werden müssen. Im Extremfall kann sich diese Nachlässigkeit durchaus bis zur Privatinsolvenz auswirken. Damit es nicht soweit kommt, hat der Gesetzgeber entsprechend vorgesorgt. Schon bei der Zulassung oder Ummeldung eines Fahrzeuges muss man einen speziellen Code der Versicherung vorlegen, um den Versicherungsnachweis zu erbringen. Fehlt dieser, kann das Fahrzeug nicht um- oder angemeldet werden. Dennoch können selbst derartige Maßnahmen es nicht ganz verhindern, dass Fahrzeuge ohne gültige Kfz-Haftpflicht im Straßenverkehr unterwegs sind.
Die finanzielle Absicherung bei einer PKW-Haftpflicht
Wie erwähnt, muss die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung als Absicherung für den Fahrzeughalter angesehen werden. Die Haftpflicht übernimmt alle Schäden, die der verursachende PKW anderen Verkehrsteilnehmern, Bäumen oder Häusern usw. zufügt. Schäden am eigenen Fahrzeug sind jedoch nicht abgedeckt und müssen extra (mittels Teil- oder Vollkasko) versichert werden. Die PKW-Haftpflicht ist jedoch nicht einzig und allein als finanzielle Absicherung für den möglichen Unfallverursacher bzw. den Fahrzeughalter zu betrachten. Sie ist ein mindestens genauso wichtiger Schutz für die Betroffenen eines Unfalls. Diese können dann sicher sein, dass der entstandene Schaden rechtzeitig und in vollem Umfang ersetzt wird.
Allerdings gibt es eine kleine Einschränkung. Denn alle im Falle eines Unfalls entstehenden berechtigten Kosten werden vom Versicherer nur bis zur maximalen Versicherungssumme übernommen. Dabei werden im Vertrag mit dem Halter Höchstsummen vereinbart, die in aller Regel sehr weit gefasst sind. So werden je nach Vertrag und Anbieter für gewöhnlich Werte um die 10 Millionen Euro vereinbart. Diese Versicherungssumme wird auch als sogenannte maximale Deckungssumme bezeichnet. Überschreitet ein Schaden diesen Wert, werden darüber hinaus gehende Forderungen nicht mehr beglichen. Deshalb ist es wichtig, bei Versicherungsabschluss auf eine möglichst hohe und realistische Deckungssumme zu achten. Allerdings gilt die maximale Versicherungssumme für jeden einzelnen Unfall erneut und wird im Laufe der Versicherungszeit nicht aufaddiert.
Kosten und individuelles Risiko beim Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung
Der Beitrag zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung wird für jeden Versicherten individuell bestimmt. So orientiert sich seine Höhe in erster Linie am versicherten Fahrzeug. Dabei spielen die Versicherungseinstufungen des jeweiligen Kraftfahrzeugs eine wesentliche Rolle, die sich aus aktuellen Unfallstatistiken ergeben.
Grob gesagt, gilt Folgendes: Je mehr unfallfrei angemeldete Fahrzeuge eines bestimmten Typs existieren, desto günstiger ist die entsprechende Einstufung.
Hinzu kommt die individuelle Einschätzung des Versicherten, die mittels Schadensfreiheitsklasse definiert wird. Diese Stufung gibt an, wie lange der Betroffene unfallfrei versichert war. Je länger, desto besser für den Versicherten. Darüber hinaus gibt es ein paar individuelle Faktoren, die zur Berechnung herangezogen werden und sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden. So bieten verschiedene Unternehmen zum Beispiel Beitragsermäßigungen an, sofern alle Fahrer des betreffenden Kraftfahrzeuges mindestens 23 Jahre alt sind. Statistisch sinkt das Unfallrisiko ab diesem Alter deutlich, was sich dann auch in der Versicherungsprämie bemerkbar macht.
Im Zusammenhang mit einer kombinierten Haftpflicht-Vollkasko-Versicherung wird ein Stellplatz in einer Garage (sogenannter Garagenrabatt) gern gesehen, da diese das Diebstahlrisiko deutlich minimiert. Ebenso sind Bündelnachlässe denkbar, die der Versicherte erhält, wenn er bereits andere Versicherungsverträge beim selben Anbieter vorweisen kann. Diese und andere Kriterien ergeben den individuellen Gesamtbeitrag.
Wählen Sie eine jährliche Zahlungsweise
Beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung für PKW sollte man, wenn möglich, eine jährliche Zahlungsweise im Voraus wählen. Zwar ist die finanzielle Belastung dann gerade zu Beginn eines Jahres vergleichsweise hoch. Dafür spart man aber auf lange Sicht einiges an Geld, da sich die Versicherer halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Zahlungsweisen (entsprechend gestaffelt) mit prozentualen Aufschlägen teuer bezahlen lassen.
Vergleichen Sie vor dem Abschluss einer PKW-Haftpflichtversicherung
Wie bei eigentlichen allen Versicherungen üblich, sollten vor Abschluss mehrere Angebote verschiedener Unternehmen verglichen werden. Denn zum einen gibt es deutliche Preisunterschiede bei der Kfz-Haftpflicht. Zum anderen sollten Faktoren wie beispielsweise ein Ansprechpartner vor Ort in ihrer Wichtigkeit nicht unterschätzt werden. Handelt es sich um Direktanbieter ohne Ansprechpartner vor Ort, ist eine Recherche bezüglich der Kulanz im Falle einer Schadensregulierung unbedingt zu empfehlen. Denn was nützt der etwas niedrigere Beitrag, wenn im Schadensfall nur unzureichende oder gar keine Zahlungen vom Versicherer fließen?