Gefälligkeitsschäden in der Privathaftpflicht - Beispiele
Gefälligkeitsschäden sind im Grunde alle Schäden, die durch Unachtsamkeit während einer Gefälligkeit entstehen. Ein Gefälligkeitsschaden entsteht aber erst dann, wenn der Person, die die unentgeltliche Hilfe (Gefälligkeit) in Anspruch nimmt, ein finanzieller Schaden durch den Helfenden entsteht. Rein rechtlich gesehen gilt an dieser Stelle die gesetzliche Haftpflicht nicht. Daher kann der Geschädigte im Normalfall auch keine Kosten beim Helfenden geltend machen und müsste diese selbst tragen. Dennoch decken viele Versicherer im Zusammenhang mit der privaten Haftpflicht genau dieses Risiko ab. Verfügt der Helfende also über eine Haftpflichtversicherung, die derartige Risiken einschließt, bekommt der andere den Schaden ersetzt. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich nicht um Vorsatz, sondern um ein Missgeschick oder einen Unfall handelt. Wer sich nicht sicher ist, ob im Ernstfall Versicherungsschutz besteht, sollte schauen, ob Gefälligkeitsschäden in der Police der Privathaftpflicht eingeschlossen sind. Nachfolgend finden Sie ein paar Beispiele für alltägliche Gefälligkeitsschäden.
Beispiele für Gefälligkeitsschäden in der Haftpflicht
Beispiel 1) Während Sie Nachbarschaftshilfe leisten und im Urlaub die Blumen gießen, geht Ihnen in der fremden Wohnung etwas zu Bruch. Der dadurch entstehende Sachschaden wird, insofern Gefälligkeitsschäden eingeschlossen sind, von Ihrer Privathaftpflicht übernommen.
Beispiel 2) Sie helfen Ihrem Freund beim Umzug und lassen dabei seinen teuren Flachbildfernseher fallen. Aufgrund der unentgeltlichen Gefälligkeit können Sie auf Ihre Haftpflichtversicherung zurückgreifen und auf die Übernahme der Kosten bestehen.
Beispiel 3) Sie helfen einem Verwandten beim Aufbau seines Kleiderschrankes und beschädigen dabei aus Versehen das Möbelstück und / oder andere Einrichtungsgegenstände. Auch bei dieser Gefälligkeit zahlt Ihre Privathaftpflicht den Schaden, falls diese Gefälligkeitsschäden abdeckt.
Beispiel 4) Es spricht Sie ein Fremder an, ob Sie beim Verladen von Einkäufen oder Möbelstücken helfen können. Beschädigen Sie versehentlich die Ware oder das Fahrzeug der fremden Person, können Sie Ihre Privathaftpflicht zur Begleichung des Schadens heranziehen, insofern Gefälligkeitsschäden eingeschlossen sind.
Denkbar sind natürlich noch viele weitere Beispiele, die den Zusatz "Gefälligkeitsschäden" in der privaten Haftpflicht sinnvoll erscheinen lassen. Selbst wenn Sie im Grunde nicht verpflichtet sind, bei Gefälligkeiten und den daraus resultierenden Schäden, Schadensersatz zu leisten, so ist es doch angenehmer, wenn man das gute Verhältnis zu Freunden und Nachbarn weiterhin aufrecht erhalten kann.