Haftpflichtversicherung für Hunde / Hundehaftpflichtversicherung
Um sich zuverlässig gegen Schäden zu versichern, für die der eigene Vierbeiner eines Tages verantwortlich sein könnte, empfiehlt sich der Abschluss einer sogenannten Hundehaftpflichtversicherung. Ohne eine solche Versicherung ist der jeweilige Besitzer für sämtliche Schäden verantwortlich, die der eigene Hund entstehen lässt. Dies kann unter Umständen auch eine Vollhaftung des Hundehalters zur Folge haben. Verursacht der Vierbeiner also einen Schaden, muss Herrchen notfalls mit seinem gesamten Privatvermögen haften. Um dieses Risiko aus dem Weg zu räumen, ist eine spezielle Haftpflichtversicherung für Hunde unumgänglich. Dabei sollte man natürlich nicht die erstbeste Versicherung abschließen, sondern sich vorher ausreichend über den Umfang der entsprechenden Haftpflicht erkundigen. Denn schließlich kann es sein, dass entscheidende Bausteine bei der jeweiligen Hundehaftpflicht nicht mit berücksichtigt sind. Zudem ist ein Vergleich mehrerer Anbieter immer zu empfehlen, um einfach das beste Preis-Leitungsverhältnis zu erzielen.
Warum ist eine Haftpflichtversicherung für Hunde sinnvoll?
Da sich ein Hund meist nicht an menschengemachte Regeln hält, muss man jederzeit damit rechnen, dass der geliebte Vierbeiner durch sein Verhalten andere verletzen kann oder zumindest Sachschaden verursacht. Zum Beispiel könnte sich beim alltäglichen Spaziergang der Hund plötzlich von der Leine reißen und auf die Straße rennen. Bei nicht angeleinten Hunden ist das Risiko natürlich von vornherein schon größer. Muss nun beispielsweise ein Auto aufgrund der Situation ausweichen und verursacht einen Unfall, wird der Hundehalter für den entstandenen Schaden zur Verantwortung gezogen. Um dieses Risiko zu minimieren, sollte von jedem verantwortungsbewussten Tierhalter eine entsprechende Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese kommt z.B. bei Unfällen im Straßenverkehr für den Schaden auf.
Denkbar sind allerdings auch andere Konstellationen. Im Grunde kann jeder Hund - auch wenn er jahrelang noch so lieb war - andere beißen und so Folgekosten erzeugen. Aber selbst einfache Sachschäden können Hunde bei Freunden oder Bekannten verursachen. Besitzer einer Hundehaftpflichtversicherung können sich in solchen Situationen glücklich schätzen und den Schaden bei der Versicherung geltend machen.
Ist der eigene Hund ein Rüde, dann besteht natürlich auch immer die Gefahr, dass dieser eine Hündin in freier Wildbahn deckt, ohne dass die Halter rechtzeitig eingreifen können. Auch in derartigen Fällen kommt die Hundehaftpflicht für die ärztlichen Behandlungskosten auf. Im rechtlichen Sinne wird diese Situation als Sachbeschädigung angesehen und von den Versicherern übernommen.
Die Hundehaftpflichtversicherung gibt es nicht für alle Hunderassen
Grundsätzlich muss man festhalten, dass eine Haftpflichtversicherung für Hunde vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben ist. Jeder Hundehalter entscheidet also selbst, ob er für seinen Vierbeiner eine entsprechende Versicherung abschließen möchte. In diesem Zusammenhang ist es jedoch wichtig zu wissen, dass man grundsätzlich nicht jeden beliebigen Hund mittels Haftpflicht versichern kann. Die Versicherer differenzieren an dieser Stelle ganz klar zwischen privater Haltung von Hunden als Haustier und der Haltung von sogenannten Kampfhunden.
Wer also einen Kampfhund besitzt oder sich überlegt, einen anzuschaffen, sollte auf jeden Fall bei seiner Versicherung anfragen, ob die entsprechende Rasse überhaupt versicherbar ist. Umso gefährlicher die entsprechende Hunderasse eingestuft wird, desto schwieriger ist es natürlich, eine Haftpflichtversicherung für Hunde abzuschließen. Zu den „gefährlichen Kampfhunden“, die man in aller Regel gar nicht oder nur sehr schwer und teuer versichern kann, gehören zum Beispiel Pitbulls, Pit-Bull-Terrier, Rottweiler, Bandogs, Bullmastiffs oder die englischen Bulldogen. Werden von diesen Kampfhunden oder Kreuzungen jeder Art Schäden verursacht, müssen die Hundehalter im Ernstfall mit ihrem gesamten Privatvermögen haften. Aufgrund der Tatsache, dass sich diese Kampfhunde meist nicht versichern lassen, sollte man vor der Anschaffung eines solchen Hundes diesen Punkt berücksichtigen.
Haftpflichtversicherung für Hunde abschließen
Beim Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung stellt sich für den Hundehalter die Frage nach der Deckungssumme. Die meisten unterschätzen die Gefahr, die durch ihren Vierbeiner ausgehen kann. Wird zum Beispiel bei einem Unfall ein Autofahrer gelähmt, muss lebenslang gezahlt werden. Derartige Beträge können folglich recht schnell in die sechs- oder siebenstelligen Bereiche gehen. Aus diesem Grund empfiehlt sich beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Hunde mindestens eine Deckungssumme von einer Million Euro.
Nachdem man sich klar gemacht hat wie hoch die Deckungssumme sein soll und welche Gefahren bzw. Risiken versichert werden sollen, kann man sich auf die Suche nach einem geeigneten Anbieter machen. Hier empfehlen sich vor allem umfangreiche und übersichtliche Vergleiche mehrerer Versicherer. Aber Vorsicht: Es sollte auf jeden Fall auf Unabhängigkeit der Vergleiche geachtet werden, damit man auch tatsächlich einen neutralen Eindruck vom Angebot bekommt. Eins steht auf jeden Fall fest: Schon bei dem ersten Vorfall, Unfall oder sonstigen Schaden macht sich die Haftpflichtversicherung für Hunde bezahlt. Es lohnt sich also in der Regel immer, solch eine zusätzliche und freiwillige Versicherung für seinen kleinen oder großen Vierbeiner abzuschließen.