Sinn und Zweck einer Haftpflichtversicherung
Laut Gesetz haftet ein Schadensverursacher grundsätzlich - egal ob versehentlich, fahrlässig oder mutwillig - für Schäden an fremden Sachen, Personen oder Vermögen. Diese Pflicht zur Haftung wird als sogenannte gesetzliche Haftpflicht bezeichnet. Auch wenn man einen Schaden rein theoretisch ohne Geld wiedergutmachen kann, in der Praxis kann der Verursacher eines Unfalls oder Missgeschicks den angerichteten Schaden jedoch lediglich mit finanziellen Mitteln begleichen. Um dieses Risiko abzusichern, bieten die Versicherungsgesellschaften ihren Kunden für vertraglich fest vereinbarte Bereiche eine sogenannte Haftpflichtversicherung an. Haftpflichtversicherungen gibt es für die unterschiedlichsten Bedürfnisse des Lebens, haben einen wichtigen Zweck und einige davon sind - unter bestimmten Voraussetzungen - sogar Pflicht.
Welchen Sinn und Zweck hat eine Haftpflichtversicherung?
Eine Haftpflichtversicherung schützt den Versicherer grundsätzlich vor finanziellen Katastrophen im Falle eines selbst verschuldeten Schadens. Besitzt man keine Haftpflicht und fügt Dritten einen Schaden zu, ist man gesetzlich verpflichtet, mit seinem Privatvermögen dafür einzustehen. Verletzt man beispielsweise bei einem Unfall eine Person, so ist man nicht nur für die direkten medizinischen Kosten und Sachschäden verantwortlich. Auch alle Folgekosten, Schmerzensgeld und ein etwaiger Verdienstausfall müssten mit eigenen finanziellen Mitteln kompensiert werden. Kann man die Schäden nicht mit eigenen Mitteln bewältigen, bleibt man dennoch weiterhin Schuldner. Oftmals ist dann die sogenannte Privatinsolvenz der letzte Ausweg für den Verursacher eines Schadens.
Da unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten explodieren können, ist es absolut sinnvoll über eine Haftpflichtversicherung zu verfügen. Neben der Kfz-Haftpflichtversicherung, die für jeden Halter eines Fahrzeuges Pflicht ist, sollte man eine sogenannte Privathaftpflicht unbedingt zu seinen persönlichen Versicherungen zählen können. Aber auch viele andere Bereiche (wie auf unseren Seiten dargestellt) sollten entsprechend versichert werden, um berechtigte Forderungen nicht aus der eigenen Tasche begleichen zu müssen.
Zudem schützt eine Haftpflichtversicherung auch die Opfer eines Unfalls. Denn kann der Schadensverursacher zur Begleichung der Kosten auf seine Haftpflicht zurückgreifen, erhält der Geschädigte die notwendigen finanziellen Mittel rechtzeitig und in vollem Umfang. Schließlich bleibt im Falle einer Pleite des Verursachers der Betroffene zunächst auf seinen Kosten sitzen. Möchte man sich vor derartigen Szenarien absichern, macht selbst dann eine eigene private Haftpflicht Sinn. Viele Haftpflichtversicherungen bieten ihren Kunden in diesem Zusammenhang eine sogenannte Forderungsausfalldeckung, die immer dann einspringt, wenn man selbst Opfer eines Schadens wird und der Verursacher zahlungsunfähig ist bzw. keine Haftpflicht besitzt.
Aber Achtung: Eine Haftpflichtversicherung übernimmt keine absichtlichen (mutwilligen) Schäden. Fahrlässigkeit und grobe Fahrlässigkeit sind jedoch in den meisten Fällen Bestandteil der unterschiedlichsten Haftpflichtversicherungen.
Der passive Rechtsschutz einer Haftpflichtversicherung
Nicht alle Forderungen, die nach zweifelsfreien Schäden auftauchen, sind berechtigt. Darüber hinaus ist man gesetzlich nicht verpflichtet, alle möglichen Arten von Schäden zu begleichen. Zum Beispiel existiert seitens des Gesetzgebers keine Pflicht zum Ersatz von sogenannten Gefälligkeitsschäden. Auch wenn viele Haftpflichtversicherungen Forderungen in diesem Zusammenhang begleichen, gibt es dennoch kein Gesetz, welches den Verursacher zur Schadensersatzleistung zwingt.
Bevor die Haftpflichtversicherung den Schadens eines Dritten begleicht, prüft diese, ob die Ansprüche überhaupt gerechtfertigt sind. Die eigene Rechtsabteilung der Versicherung prüft also, ob die gestellte Forderung angemessen ist und trifft sich im Ernstfall mit dem Geschädigten vor Gericht. Da eine Haftpflichtversicherung unberechtigte Ansprüche für den Versicherten abwehrt und auch die Gerichtskosten übernimmt, ist eine Haftpflicht schon allein aus diesem Grunde sinnvoll. Die Abwehr und Prüfung von Ansprüchen wird dann als sogenannter passiver Rechtsschutz bezeichnet.